Amtlich bestellte Übersetzer für die englische Sprache
Hier finden Sie in Deutschland amtlich bestellte Übersetzer für die englische Sprache, die Dokumente beglaubigen können. Jeder amtlich bestellte Übersetzer hat sein eigenes Spezialgebiet im Bereich der juristischen Übersetzungen. Unsere Übersetzer stehen Ihnen beispielsweise zur Verfügung, wenn Sie für eine Geschäftsverbindung die Übersetzung eines Registerblattes des Amtsgerichts in die englische Sprache benötigen. Amtlich bestellte Englischübersetzer fertigen dabei eine sachlich korrekte Übersetzung an, unterzeichnen diese mit ihrem Namenszug und setzen einen Siegelabdruck des Amtsgerichts darunter, von dem sie amtlich bestellt wurden.
Amtlich bestellte Übersetzer für die englische Sprache und ihr Aufgabenportfolio
Wenn Sie nach Angaben des Amtsgerichts einen amtlich bestellten Übersetzer für die Übersetzung von Registerblättern oder anderen Geschäftsdokumenten benötigen, so genügt eine kurze Anfrage an unser Übersetzungsbüro. Alle Übersetzungen in die englische Sprache können auch über Nacht erfolgen. Grund hierfür ist die Zeitverschiebung, die zwischen Deutschland und beispielsweise den USA besteht.
Zum Aufgabenportfolio gehören sowohl schriftliche als auch mündliche Übersetzungstätigkeiten. Zu den im schriftlichen Bereich anfallenden Aufgaben eines amtlichen Übersetzers gehören die Übersetzung und Beglaubigung von Geschäftsdokumenten, darunter Amtsblätter, Registerauszüge, Registerblätter, Notarabschriften, Vereinbarungen, Vorverträge, Verträge, Satzungen, Verordnungen sowie andere juristische Übersetzungen, die für ein Amt oder Amtsgericht benötigt werden.
Amtlich bestellte Übersetzer in Deutschland
Wenn Sie Ihren Geschäftssitz in Deutschland haben und für eine Geschäftsverbindung die Übersetzung eines Registerblattes des Amtsgerichts von einem amtlich bestellten Übersetzer benötigen, so wird es Sie interessieren, dass die Berufsbezeichnung im Bereich der Bundesrepublik Deutschland variieren kann. So sind „amtlich bestellter Übersetzer“ und „öffentlich bestellter Übersetzer“ Synonyme. Auch „beeidigter Übersetzer“ und „vereidigter Übersetzer“ sind Synonyme. Alle vier Bezeichnungen sind die je nach Bundesland unterschiedlichen Berufsbezeichnungen für Übersetzer, die amtliche Übersetzungen anfertigen können. Dies erfolgt, indem sie die in die englische Sprache angefertigten Übersetzungen beglaubigen. Damit wird das übersetzte Dokument dem Originaldokument rechtlich gleichgestellt – es wird durch den amtlich bestellten Übersetzer legalisiert. Damit sind das deutsche und das vom amtlich bestellten Englischübersetzer erstellte englische Dokument rechtlich gleichwertig.
Wie läuft eine Übersetzung durch einen amtlich bestellten Übersetzer ab?
Erstens: Zunächst erhalten Sie ein Angebot für die Übersetzung und Beglaubigung durch den amtlich bestellten Übersetzer. Damit können Sie Kosten und Zeitbedarf vor Erteilung des Auftrags einschätzen.
Zweitens: Die vom amtlich bestellten Übersetzer in die englische Sprache angefertigte und amtlich beglaubigte Übersetzung, wird zur Einsichtnahme eingescannt an Sie zugesandt. Dies erfolgt per E-Mail und auf Wunsch auch auf dem Fax-Weg.
Drittens: Sie nehmen Einsicht und überprüfen Namen und Daten auf sachliche Richtigkeit. Zu diesem Zeitpunkt können Korrekturen, die sich aus zwischenzeitlich erfolgten Namensänderungen ergeben haben, noch berücksichtigt werden.
Viertens: Die durch den amtlich bestellten Übersetzer erstellte beglaubigte Übersetzung ins Englische wird zugesandt. Diesmal erfolgt die Zusendung auf dem Postweg.
FERTIG!
Fragen und Antworten:
Warum erfolgt im Internetzeitalter die Zusendung der amtlichen Übersetzung per Post?
Da Sie den Siegelabdruck und die Unterschrift des amtlich bestellten Übersetzers auf Ihrem englischen Dokument im Original benötigen, ist diese zeitlich aufwändige Lösung erforderlich. In der Regel beträgt die Laufzeit eines Standardbriefes innerhalb von Deutschland einen Tag.
Werden umfangreiche Dokumente zugesandt, beträgt die Laufzeit zwei Tage. Auf Wunsch sendet der amtlich bestellte Übersetzer Ihr in die englische Sprache übertragenes Dokument per Einwurfeinschreiben zu. Dies ist die preisgünstigste Variante eines Einschreibens. Damit ist eine Sendeverfolgung der Dokumente jederzeit möglich.
Was passiert mit Dokumenten, die von einem amtlich bestellten Übersetzer in andere Sprachen als Englisch übersetzt werden müssen?
Bei Übersetzungen in die französische Sprache ist der Verfahrensweg identisch mit dem in Deutschland. Auch in Frankreich gibt es amtlich bestellte Übersetzer. Man nennt sie „traducteur assermenté“. Gerne unterbreiten amtlich bestellte Übersetzer für die französische Sprache Ihnen ein Angebot.
Im Falle einer amtlichen Übersetzung ins Portugiesische ist der Verfahrensweg anders: Da die Institution beeideter Übersetzer oder amtlich bestellter Übersetzer in Portugal nicht existiert, kommt eine amtliche Übersetzung wie folgt zu Stande: der Übersetzer in Portugal fertigt eine portugiesische Übersetzung Ihres Dokumentes an und lässt das Dokument von einem Notar per Siegelabdruck abstempeln und somit legalisieren. Das für amtliche Übersetzungen benötigte Siegel heißt in der portugiesischen Sprache „selo branco“. Damit ist eine amtliche Übersetzung in Portugal im Zwei-Schritt-Verfahren erhältlich. Dieses Zwei-Schritt-Verfahren ist Ihnen sicher aus den USA unter der Bezeichnung „certified translation“ bekannt.
Grundsätzlich ist es über das Formular möglich, innerhalb von Deutschland für sämtliche Sprachen einen amtlich bestellten Übersetzer zu finden, sofern das Empfangsland der Konvention von Den Haag beigetreten ist. Bitte fragen Sie nach den Sprachrichtungen, die wir anbieten.
Neben amtlichen Übersetzungen durch einen amtlich bestellten Übersetzer für die englische Sprache bieten wir mehrsprachige Übersetzungen mit Beglaubigung an. Dabei haben wir Erfahrungen in den Sprachenpaaren Englisch kombiniert mit einer der folgenden Sprachen: Französisch, Polnisch, Ukrainisch, Tschechisch, Ungarisch, Rumänisch, Slowakisch, Serbisch, Italienisch, Spanisch (in beiden Versionen: Spanien und Lateinamerika).
Aufgrund der ausgedehnten Handelsbeziehungen mit Ländern des englischen Sprachraums sind amtlich bestellte Übersetzer für die englische Sprache deutschlandweit verfügbar. Dabei ist es aus amtstechnischer Sicht unerheblich, ob ein Übersetzer seinen Wohnsitz in Rostock oder in München hat.
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