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Potenzielle Anfrage nach konsekutivem Dolmetschen an freiberufliche Übersetzer (keine Agenturen)

Deutsch > Bulgarisch: Dolmetscher gesucht - Jahresvertrag

1.Laufzeit
Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr ab 01.08.2024 mit der Option auf ein Jahr Verlängerung
bis dann zum 31.07.2026.

2. Art der Dolmetscherleistung
Konsekutivdolmetschen (zeitversetzte Übersetzung) von Gesprächen zwischen den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jobcenters und den vorsprechenden Kundinnen und
Kunden. Es wird vorausgesetzt, dass bei Bedarf auch schriftliche Ausgangstexte des
Jobcenters (Formulare, Bescheide, Schreiben etc.) in die jeweilige Muttersprache übersetzt
werden.

3.Anforderungen
Bei den Beratungen wird ein kultursensibles und transparentes Dolmetschen erwartet.
Kenntnisse im Rechtsgebiet des SGB II sowie in Arbeitsmarktintegrationsprozessen werden
vorausgesetzt. Neben der Dolmetscherfunktion gehört u.a. zu den Anforderungen, die
Beratungsfachkräfte des Jobcenters in Gesprächen mit migrations-, länder- und
kulturspezifischen Wissen zu unterstützen. Wichtig ist hierbei vorhandenes Wissen über
Versorgungs- und Rechtssystemen sowie über Werte und Normen in das Beratungssetting
einfließen zu lassen. Die Dolmetschenden verfügen über Kenntnisse der lokalen
Arbeitsmarktakteuren wie z.B. über Anlaufstellen für Menschen mit
Einwanderungsgeschichte.
Es werden mindestens folgende Leistungen erwartet:
· Konsekutives dolmetschen der einzelnen Beratungsgesprächen
· Übersetzung der dazugehörigen Dokumente im Verlauf oder Nachgang der Beratung
(z.B. Kooperationsplan, Bewilligungsbescheid etc.).

Die Dolmetschenden geben bei Bedarf ebenso Hilfestellungen beim Ausfüllen von Anträgen
im SGB II. In diesen Fällen sollen, im Beisein der Kundinnen und Kunden, die
Antragsvordrucke übersetzt und Hilfestellungen beim Ausfüllen gegeben werden. Eine
rechtliche Beratung ist nicht zulässig

und Dauer der Einsätze
Die Leistungen sind während der Beratungen . Die Einsätze sollen wie folgt erfolgen:
Mo., Di. und Do. von 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Mi. 08:00 – 12:00 Uhr
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Es ist eine dauernde Anwesenheit der Dolmetscherinnen und Dolmetscher erforderlich. Eine entsprechende individuelle
Kontaktmöglichkeit in den Dienstleistungszeiten der Dolmetschenden zwecks kurzfristiger,
bedarfsorientierter Anforderung ist vorzuhalten. Die Ausgestaltung dieser Erreichbarkeit
obliegt dem Dienstleister.

4.Qualifikation
Die fachliche Eignung erfordert Sprachkenntnisse, mit denen der Auftragnehmer in der Regel
praktisch alles, was er hört oder liest, mühelos verstehen, sich spontan, sehr flüssig und
genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen
deutlich machen kann, sowohl in der deutschen als auch in der zu übersetzenden Sprache.
Das Niveau der Stufe C 1 des europäischen Referenzrahmens soll für alle oben genannten
Übersetzungssprachen erfüllt werden.
Erforderlich ist die sprach sensible Vermittlung der Rechtslage des SGB II, im Beratungs- und
Vermittlungsgespräch. Eine Beratung ist nicht erlaubt.
Der Auftragnehmer hat die Qualifizierung seiner Dolmetscher*innen sicherzustellen.

Sprachrichtung(en)

Deutsch > Bulgarisch

Über den Auftraggeber

Die Angaben zum Auftraggeber stehen nicht mehr zur Verfügung, da die Anfrage bereits geschlossen ist.

Die Abgabe eines Angebots ist leider nicht mehr möglich, da die Anfrage bereits geschlossen ist.