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Sie möchten ein Dokument mit Apostille (Überbeglaubigung) übersetzen lassen? Wir helfen Ihnen gerne!

Wir übersetzen Urkunden mit Legalisierung oder Apostille nach dem Haager Übereinkommen. Unsere gerichtlich beeidigten Übersetzer sind dazu befugt, die Übersetzung einer Apostille vorzunehmen. Diese so genannte Überbeglaubigung kann beispielsweise dann erforderlich sein, um eine in Deutschland erstellte Urkunde im Ausland verwenden zu können. Unsere Übersetzer sagen Ihnen gerne, wann es erforderlich ist, die Übersetzung der Urkunde mit der Überbeglaubigung versehen zu lassen.

Diese Apostille oder Überbeglaubigung ist ein zusätzlicher Beglaubigungsvermerk, der sich auf die Unterschrift bezieht. Die Apostille wird für Staaten erteilt, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind. Alle anderen Urkunden werden mit dem Legalisierungsvermerk versehen. Wir bieten die beglaubigte Übersetzung von Beidem an, d. h., wir übersetzen beide Formen der Überbeglaubigung, d. h. die Legalisierung und die Apostille durch gerichtlich vereidigte Übersetzer. Dadurch sind diese Übersetzungen amtlich.


 

 

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