Hier können Sie Ihre Urkunden beglaubigt übersetzen lassen zum Discountpreis. Dazu stehen Ihnen allgemein vereidigte Dolmetscher und ermächtigte Übersetzer für Deutsch, Englisch, Russisch, Polnisch und viele weitere Sprachen zur Verfügung. Die ermächtigten Übersetzer sind fit in Rechtssprache. Das bedeutet, sie können Ihre Urkunden kompetent übersetzen und diese beglaubigen. Viele der ermächtigten Übersetzer, die beglaubigtes Übersetzen anbieten, arbeiten im Bereich Sozialwesen oder Gesundheitswesen für verschiedene Ämter. Sie sind in der Regel sehr flexibel, kommunikativ und äußerst zuverlässig. So können Sie Ihre Wohnsitzbescheinigung beglaubigt übersetzen lassen, wenn Sie zum Beispiel einer internationalen Karriere nachgehen. Häufig wird beglaubigtes Übersetzen auch für eine Einbürgerungszusicherung benötigt. Auch diese Dokumente werden zum Discountpreis übersetzt und beglaubigt. Ferner bieten die ermächtigten Übersetzer einen Übersetzungsservice inklusive Beglaubigung für Ihre Aufenthaltserlaubnis an. Die Mehrzahl der Übersetzer, die beglaubigen können, arbeitet für Notare. Dabei geht es in der Regel um das beglaubigte Übersetzen eines Notarvertrags. Der Notarvertrag regelt die Aufgaben und Verpflichtungen des Notars gegenüber den Klienten. Ein solcher Vertrag zwischen den beiden vertragschließenden Parteien kann bis zu zwölf Seiten umfassen. Jeder allgemein vereidigte Dolmetscher und ermächtigte Übersetzer für Deutsch kann fremdsprachliche Texte in Amtsdeutsch übersetzen. Die Dokumente, die für das Amt benötigt werden, können dabei als PDF zugesandt werden. Die Rücksendung muss auf dem Postwege erfolgen, da die Beglaubigung als Originaldokument versandt wird. Der Siegelabdruck muss sozusagen im Original vorliegen. Beglaubigtes Übersetzen ist eine hochqualitative Dienstleistung im Sprachenbereich. Denn es geht nicht nur darum, dass die Fremdsprache aus dem Effeff beherrscht wird, sondern dass auch die Rechtssprache so umgesetzt wird, dass die Sachverhalte intentionsgerecht und rechtssicher übertragen werden. Gerade beim Übersetzen von Urkunden ist das beglaubigte Übersetzen unerlässlich, damit die Urkunde auch in der Übersetzung ihrer Rechtsgültigkeit bewahrt. Warum können Sie Ihre Urkunden zum Discountpreis beglaubigt übersetzen lassen? Einerseits haben Sie als Auftraggeber bereits dazu beigetragen, dass die beglaubigte Übersetzung viel preiswerter als üblich erfolgen kann, indem Sie alle notwendigsten Angaben in ein standardisiertes Formular eingeben. Das erspart zahlreiche Rückfragen. Außerdem erhalten Sie durch den E-Mail-Verteiler des Formulars sofort direkten Kontakt zum ermächtigten Übersetzer. D.h. es gibt keinerlei Vermittlungsgebühren, die den Preis in die Höhe treiben könnten. Alle von einem deutschen Amtsgericht ermächtigten Übersetzer sind befugt und bemächtigt, ein Siegel des Amtsgerichts mit den Sprachen zu tragen, die der vereidigte Dolmetscher und ermächtigte Übersetzer bearbeiten darf. Unser Übersetzungsbüro ist sehr stolz darauf, neuen Bürgern bei der Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland behilflich sein zu dürfen. Einige unserer Übersetzer, die beglaubigtes Übersetzen anbieten, sind selbst in internationaler Ehe verheiratet. Daher wissen sie, wie wichtig sorgfältiges beglaubigtes Übersetzen ist, gerade wenn es um die Übertragung einer Einbürgerungszusicherung geht oder um das beglaubigte Übersetzen einer Aufenthaltserlaubnis. Hier zählt nicht nur Kompetenz, sondern auch Hilfsbereitschaft und Freundlichkeit. Denn unsere Übersetzer, die beglaubigtes Übersetzen anbieten, sind häufig einer der ersten Ansprechpartner für Einbürgerungswillige. In gewisser Weise sind die ermächtigten Übersetzer daher eine Art Aushängeschild für die Menschen unseres Landes. Ihre Hilfsbereitschaft, ihre Tatkraft, ihre Kompetenz steht somit für ein gesamtes Volk. Der erste Eindruck ist somit äußerst wichtig. Es geht also nicht nur um hochqualifizierte Übersetzungsdienstleistungen an sich, sondern auch um die menschliche Komponente. Um das Reichen einer hilfreichen Hand. Und gerade weil wir wissen, wie schwierig ein Neuanfang in einem Land sein kann, bieten wir beglaubigtes Übersetzen zum Discountpreis an. Wir übersetzen alle Arten von Urkunden (Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Heiratsurkunden).
Im Rahmen des beglaubigten Übersetzens werden häufig Verträge angefragt. Bei den Verträgen handelte sich in der Regel um Kaufverträge zu Immobilien, Kaufverträge zu bestimmten Waren oder Dienstleistungen, aber auch um Notarverträge. Wenn Sie einen Notarvertrag von einem unserer ermächtigten Übersetzer beglaubigt übersetzen lassen möchten, so geben Sie bitte an, wie viele Seiten der Notarvertrag umfasst und in welcher Schriftgröße (diese kann am Computer eingesehen werden) abgefasst ist.
Das beglaubigte Übersetzen einer Einbürgerungszusicherung ist nur dann erforderlich, wenn eine Staatsbürgerschaft in einem anderen Lande vorliegt. Wird also ein Einbürgerungsantrag gestellt, so wird zunächst von der Bundesrepublik Deutschland eine Einbürgerungszusicherung erteilt. Dies hat folgenden Grund: eine Mehrstaatlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland nur dann zulässig, wenn der Ausländer seine Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter extrem schwierigen Bedingungen aufgeben kann. In diesem Fall wird zunächst die Einbürgerungszusicherung erteilt. Auf Antrag wird dann die Staatsangehörigkeit im Herkunftsstaat aufgehoben. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist nur dann möglich, wenn der Ausländer seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt. Eine Mehrstaatlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland in der Regel nicht zulässig. Es sei denn, es liegen „berücksichtigungwürdige Gründe vor“. Sicherlich hat eine solche Zusicherung sehr große Auswirkungen auf das Privat- und Familienleben. Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt im Leben der neuen Staatsangehörigen. Wenn ein Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland einen Einbürgerungsantrag gestellt hat, aber die Rechtslage im Herkunftsland vorsieht, dass dieser Bürger bei der Einbürgerung in Deutschland seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht automatisch verliert, so erteilt die Einbürgerungsbehörde zunächst nur (auf Antrag) eine Einbürgerungszusicherung. Diese Einbürgerungszusicherung muss zunächst beglaubigt übersetzt werden, um im Herkunftsstaat bei den zuständigen Behörden vorgelegt zu werden. Erst nach Lösung von der bisherigen Staatsangehörigkeit ist es möglich, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen. Unsere vereidigten Dolmetscher und ermächtigten Übersetzer für die Sprachen Deutsch, Englisch, Russisch, Polnisch usw. helfen Ihnen auch dabei, einen umfassenden und plausiblen Antrag bei der zuständigen Behörde zu stellen. Dieser Antrag braucht in der Regel noch nicht beglaubigt werden. Allerdings muss dann der Einbürgerungsantrag selbst, auch wenn er zunächst erst einmal in eine Einbürgerungszusicherung mündet, beglaubigt übersetzt werden. Für die Übersetzung einer Einbürgerungszusicherung muss man auf ermächtigte Übersetzer zurückgreifen. Denn nur diese können die Einbürgerungszusicherung beglaubigt übersetzen. Der Siegelabdruck legalisiert dann die Einbürgerungszusicherung auch in der übersetzten Version, so dass sie den ausländischen Behörden, die dafür zuständig sind, vorgelegt werden kann. Für EU-Ausländer gelten Sonderregelungen. Denn EU-Ausländer sind stets unter Hinnahme der Mehrstaatlichkeit einzubürgern, sofern alle übrigen Voraussetzungen für eine Einbürgerung gegeben sind. In diesem Zusammenhang werden häufig auch folgende Dokumente beglaubigt übersetzt: polizeiliches Führungszeugnis, Ledigkeitsbescheinigung, Lohn- und Gehaltsabrechnung. Da unsere allgemein beeidigten Dolmetscher und ermächtigten Übersetzer, die beglaubigtes Übersetzen anbieten, besonders im Bereich Sozialwesen engagiert sind, übersetzen diese auch häufig für Leistungsempfänger Kontoauszüge oder Rentenbescheide aus dem Ausland. Auch diese bedürfen Übersetzer, die beglaubigen können.
Eine Aufenthaltserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel und damit eine Urkunde nach dem in Deutschland geltenden Aufenthaltsgesetz. Sie ist Bestandteil des Zuwanderungsgesetzes. Eine Aufenthaltserlaubnis und ihre beglaubigte Übersetzung ist grundsätzlich nur befristet und zweckgebunden gültig. Wir haben in unserer bisherigen Übersetzertätigkeit als ermächtigte Übersetzer Aufenthaltserlaubnisse zum Zweck der Ausbildung, der Erwerbstätigkeit aber auch aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (Stichwort Ärzte ohne Grenzen) übersetzt. Seltener ergibt sich die beglaubigte Übersetzung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen. Die verschiedenen Aufenthaltstitel umfassen in der Regel nur wenige Zeilen. Damit ist das beglaubigte Übersetzen einer Aufenthaltserlaubnis eine sehr kostengünstige Angelegenheit. Da sämtliche beglaubigten Übersetzungen zum Discountpreis erfolgen, ist dieser beglaubigte Übersetzungsservice besonders bei Studenten und Auszubildenden beliebt. Das beglaubigte Übersetzen einer deutschen Aufenthaltserlaubnis kostet in der Regel pauschal 25 €. Im Vergleich dazu ist der Normpreis bei 75 € (bei größeren Übersetzungsagenturen und Übersetzungsbüros). Sofern Sie weitere Fragen haben, können Sie in dem seit dem 1. Januar 2005 in Deutschland geltenden Aufenthaltsgesetz nachlesen. Die gesetzlichen Regelungen sind in Paragraph 7 und Paragraph 8 dieses Gesetzes nachzulesen. Falls Sie jedoch Fragen zur Umsetzung der Übersetzung haben, so wenden Sie sich bitte direkt an den ermächtigten Übersetzer. Er kann Ihnen sagen, dass Sie beispielsweise eine beglaubigte Kopie auf dem Postwege zusenden können, zweitens ein PDF mit dem Text der Aufenthaltserlaubnis per E-Mail zusenden können oder drittens die Aufenthaltserlaubnis auch im Original vorbeibringen können. Die Bearbeitungsdauer für das beglaubigte Übersetzen einer Aufenthaltserlaubnis beträgt einen Tag plus einen Tag Postweg innerhalb von Deutschland.
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