Unsere preiswerte Dokumentenbeglaubigung ist nach der Übersetzung in verschiedenen Fremdsprachen erhältlich. So übersetzen und beglaubigen wir ein Antragsdossier für die Wohnsitznahme. Unser Übersetzungsportfolio erstreckt sich dabei auf die Dokumenten-Übersetzung und Dokumentenbeglaubigung.
Tätigkeitsfelder unseres Übersetzungsbüros sind die Übersetzung und Beglaubigung beurkundungspflichtiger Rechtsgeschäfte. Wir übersetzen diverse Urkunden und beurkundete Erklärungen. Dazu benötigen wir jedoch nicht das Originaldokument, d.h. die Urschrift, denn diese verbleibt beim Notar, sondern eine Ausfertigung bzw. beglaubigte Abschrift. Jede beglaubigte Abschrift ist legalisiert. Auch sämtliche beglaubigten Übersetzungen einer beglaubigten Abschrift sind legalisiert.
Wie ist vorzugehen? Sofern Sie Kopien von allen relevanten Dokumenten haben, können Sie uns diese per E-Mail in PDF-Form zukommen lassen. Die Übersetzung und Dokumentenbeglaubigung dauert bei dreiseitigen Dokumenten etwa ein bis zwei Tage. Hinzuzurechnen ist immer der Postweg. Welche relevanten Dokumente müssen bei einer beabsichtigten Wohnsitznahme übersetzt und beglaubigt werden?
Zunächst sind das die Passkopie und die Kopie des Aufenthaltstitels des sich schon in der Schweiz befindlichen Familienmitglieds. Die Passkopie wird zunächst unter Zuhilfenahme einer Art Formularvorlage übersetzt, so dass auch das äußere Erscheinungsbild der übersetzten Passkopie alle Angaben in übersichtlicher Art und Weise enthält. Nach der Übersetzung der Passkopie erfolgt die Dokumentenbeglaubigung. Dabei versichert der Übersetzer, dass er die Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt hat – ohne Auslassungen und Hinzufügungen. Weiterhin versichert er, dass die Übersetzung korrekt ist. Mit dem Siegelabdruck erfolgt dann die Dokumentenbeglaubigung. Das nächste Dokument, das uns häufig zur Übersetzung anvertraut wird, ist eine Kopie des Aufenthaltstitels. Dabei handelt es sich um den Aufenthaltstitel eines sich schon in der Schweiz befindlichen Familienmitglieds. Da die Übersetzung eines Aufenthaltstitels in der Regel nur wenige Zeilen umfasst, ist diese Dokumenten-Übersetzung und -Beglaubigung sehr preiswert zu einem Pauschalpreis zu erhalten. Je nach Sprachenpaar variiert der Preis für die Dokumenten-Übersetzung und -Beglaubigung. Besonders häufig angefragt werden Deutsch, Französisch und Italienisch. Welche weiteren Dokumente werden dem Antragsdossier beigefügt?
Häufig werden in beglaubigter Übersetzung Visumsantragsformulare dem Antragsdossier beigefügt. Allerdings müssen die Visumsantragsformulare selbst nicht beglaubigt werden. Fragen Sie jedoch noch einmal bei den zuständigen Behörden nach. Viel wichtiger sind Schengen konforme Passfotos. Diese werden auf dem Visumsantragsformular dreifach aufgeklebt. Unser Übersetzungsbüro ist jedoch nicht in beratender Tätigkeit kompetent. Vielmehr liegt unsere Kompetenz in der Übersetzung und Beglaubigung von Dokumenten und Anträgen. Besonders preiswert erbringen wir Übersetzungen, die zum Nachweis der finanziellen Mittel für den Visumsantrag dienen. Wie Sie sicherlich wissen, erfolgt dieser Nachweis mittels Bankauszug und da Bankauszüge in der Regel sehr wenig Text enthalten, ist eine Bankauszugsübersetzung und -beglaubigung sehr preiswert. Wir übersetzen beispielsweise 20 Bankauszüge zu einem Preis von 60 €. Sie können diesen Preis mit den in der Schweiz geltenden Preisen vergleichen. Jede Übersetzung ist ein Vertrauensbeweis gegenüber unserem Übersetzungsbüro. Und natürlich muss jedes Dokument sachlich korrekt und vollständig übersetzt werden, damit es beglaubigt werden kann. Wir beglaubigen beispielsweise auch einen Strafregisterauszug mit Apostille. Auch dieses Dokument wird dem Antragsdossier zur Wohnsitznahme beigefügt. Um einen Strafregisterauszug mit Apostille übersetzen und beglaubigen zu können, muss der Übersetzer staatlich anerkannt sein und vom Gericht den Siegelabdruck erhalten haben. Damit kann der Übersetzer amtliche Übersetzungen anfertigen.
Die Übersetzung eines Motivationsbrief muss in eleganter Art und Weise formuliert und übersetzt sein. Der Motivationsbrief muss die Beweggründe schlüssig und nachvollziehbar darstellen, die zur Immigration in die Schweiz bewogen haben. Ein Motivationsbrief ist also ähnlich wie eine Bewerbung einerseits persönlich angehaucht, andererseits aber auch für Behörden bestimmt. Er muss sowohl sachlich als auch emotional ausgewogen formuliert sein. Besonders häufig werden die Sprachrichtungen Deutsch, Französisch und Italienisch angefragt. Häufig wechseln Argentinier in die italienischsprachige Schweiz. Andererseits wechseln auch Bewohner der kleinen französischen Antillen in die französischsprachige Schweiz. Hingegen wechseln anglophone, d.h. englischsprachige Familien häufig in die deutschsprachige Schweiz. Der Motivationsbrief ist je nach Temperament und beruflicher Ausrichtung der Erwerbstätigen formuliert. Zur Dokumentenbeglaubigung eines Strafregisterauszugs mit Apostille ist es erforderlich, eine Ausfertigung des Strafregisterauszugs zusammen mit der Apostille zunächst von einem beeidigten und staatlich anerkannten Übersetzer übersetzen zu lassen. Dieser beglaubigt im Anschluss seine eigene Übersetzung. Nach Anbringung des Siegelabdrucks, der Unterschrift und Datums ist die Übersetzung beglaubigt. Eine solche Dokumentenbeglaubigung dauert in der Regel nur ein bis 2 Stunden, kann also am selben Tag wieder auf den Postweg gebracht werden. Bitte geben Sie stets an, bis wann Sie die Dokumente übersetzt und beglaubigt benötigen. Wir freuen uns bereits auf ihre Anfrage.
Nach Scheidungen übersetzen wir insbesondere eine Verpflichtung zur vollständigen Vermögensübertragung. Auf Wunsch beglaubigen wir diese. Weiterhin übersetzen und beglaubigen wir Schenkungsversprechen. Wichtige Dokumente sind ebenfalls der Ehevertrag. Dieser ist nach Paragraph 1410 BGB gültig. Im Falle einer Scheidung sind die getroffenen Regelungen darin eindeutig und beweiskräftig formuliert. In unseren Übersetzungen, die wir beglaubigt von einem Ehevertrag anfertigen, wird ebenfalls erwartet, dass wir die getroffenen Regelungen in der Übersetzung eindeutig und beweiskräftig formulieren und damit der Beweisfunktion Genüge tun. Da jeder Notar während der Beurkundung umfassend über rechtliche Gefahren und über die Rechtsfolgen aufklärt, müsste man meinen, dass auch Sorgerechtsfragen darin umfassend abgedeckt sind. Allerdings ist das in der Praxis häufig nicht der Fall. Und daher sind Übersetzungen, die unser Übersetzungsbüro im Falle eines Scheidungsurteils anfertigt, häufig sehr umfangreich. So übersetzten wir beispielsweise eine Verfügung über einen Erbteil und beglaubigten diesen. Weitere Dokumente, die unser Übersetzungsbüro übernimmt, sind Testamente und Erbverträge.
Wenn der Notar ein Testament aufgesetzt hat, handelt es sich um ein öffentliches Testament. Auch öffentliche Testamente müssen beglaubigt übersetzt werden – gleiches gilt für den Erbvertrag oder auch für den Erbverzichtsvertrag. In allen Urkunden sind die Ziele der Beteiligten niedergelegt. Natürlich sind in diesen Regelungen auch Wege aufgezeigt, wie Risiken vermieden werden können. Dennoch gibt es immer wieder Rechtsstreitigkeiten. Und dann entscheiden die Gerichte.
Wir übersetzen und beglaubigen Ihr Urteil sehr preiswert. Dazu genügt es, wenn Sie uns eine beglaubigte Abschrift zusenden. Die beglaubigte Übersetzung erhalten Sie dann auf dem Postwege, gerne als Einschreiben, zurück. Unser Übersetzungsbüro hat sich auf formbedürftige Rechtsgeschäfte spezialisiert. Darunter den Erbschaftskauf oder auch die Abtretung und Verpfändung von Gesellschaftsanteilen an einer GmbH. Dazu zählen auch die Dokumente der zu Grunde liegenden schuldrechtlichen Verpflichtung nach Paragraph 15 Abs. 3 GmbHG. Auch wenn wir uns besonders aufs Familienrecht spezialisiert haben und dabei insbesondere aufs Sorgerecht, so haben wir in unserer bisherigen Tätigkeit als Übersetzer und Dolmetscher auch gesellschaftsrechtliche Verträge übersetzen dürfen. Dazu zählen Gründungsurkunden oder Unternehmensverträge. Gerne übersetzen wir auch Beschlüsse der Hauptversammlung einer AG. All diese Dokumente sind notariell zu beurkunden. Im Falle einer Übersetzung ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich.
Generell gilt, dass Beurkundungen in Deutschland nur durch Notare vorgenommen werden können. In diesem Sinne haben Übersetzer, denen vom zuständigen Gericht ein Siegel überlassen wurde, eine Art Notarfunktion. Nur diese Übersetzer sind in der Lage, behördliche Dokumente zu übersetzen und zu beglaubigen, so dass ihre Rechtsgültigkeit gewährleistet ist.
Wir übersetzen Niederschriften und beglaubigen diese. Dabei ist es während des Übersetzungsvorgangs sehr wichtig, dass der beurkundete Wille in der Fremdsprache wiedergegeben wird. Selbst die Stellung eines Kommas hat weitreichende rechtliche Folgen. Daher muss beim Übersetzen von Urkunden sehr sauber gearbeitet werden. Dies gilt gleichermaßen für die Übersetzung und Beglaubigung von Urteilen. Selbstverständlich können Sie unsere gerichtlich beeidigten Übersetzer und Dolmetscher nach Referenzen zu bisherigen Dokumentenbeglaubigungen fragen. Wir übersetzen sachkundig und preiswert.
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