Falls Sie eine beglaubigte Übersetzung einer Sterbeurkunde oder eines Totenscheins benötigen, so stehen wir Ihnen mit Übersetzungskompetenz und Beglaubigungsvollmacht zur Verfügung. Häufig geht es darum, eine standesamtliche Sterbeurkunde zu übersetzen, damit das Nachlassgericht dem Antrag auf Erteilung eines Erbscheins Folge leisten kann. Neben beglaubigten Übersetzungen von Sterbeurkunden fertigen wir offizielle Übersetzungen von Familienbüchern oder Personenstandsbüchern an. Dergleichen übersetzen wir mit Beglaubigung folgende Dokumente: den ärztlich ausgestellten Totenschein, die standesamtliche Sterbeurkunde, die Nachricht vom Nachlassgericht und die Eintragung im Sterberegister sowie den Erbschein. Bei einer beglaubigten Übersetzung geht es darum, eine öffentliche Urkunde zu übersetzen und zu beglaubigen. Was muss übersetzt werden? Bei dem ärztlich ausgestellten Totenschein, den wir seltener übersetzen und beglaubigen, geht es darum, dass ein Arzt nach gründlicher Untersuchung den Ort und den Zeitpunkt des Todesfalls dokumentiert. Ebenfalls bescheinigt er die Todesursache und die Todesart. Wenn wir eine Übersetzung und Beglaubigung eines Totenscheins formulieren, so geht es in erster Linie darum, dass dieses Dokument standesamtlich anerkannt wird, damit die Sterbeurkunde ausgestellt werden kann. Diese wird für den Erbfall benötigt. Denn sie bildet die Grundlage dafür, dass das Nachlassgericht einen Erbschein ausstellt. Neben den beglaubigten Übersetzungen stehen wir Ihnen natürlich auch mit familiären Übersetzungen zur Seite. Im Trauerfall übersetzen wir auch gerne ihren Trauerbrief würdevoll. Denn ein Trauerbrief ist ein Zeichen der Anteilnahme am Tod. Was kostet die beglaubigte Übersetzung einer Sterbeurkunde? Zunächst richtet sich der Preis nach der Anzahl der Wörter. Wenn wir von einem normalen Musterdokument einer standesamtlichen Sterbeurkunde ausgehen, so enthält diese ausgefüllt 69 Wörter inklusive der Beschreibung des Stempels. Demnach ist die Übersetzung einer standesamtlichen Sterbeurkunde inklusive Beglaubigung sehr sehr preisgünstig, denn in einer Sterbeurkunde werden lediglich der Vorname, der Familienname des Verstorbenen, weiterhin der Ort und Tag seiner Geburt sowie die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft (evangelisch oder katholisch sofern dies zutrifft) in der Sterbeurkunde vermerkt. Weiterhin zu übersetzen und zu beglaubigen sind folgende Inhalte der Sterbeurkunde: der letzte Wohnsitz und der Familienstand des oder der Verstorbenen, zum Beispiel Witwe oder Witwer. Als letztes wird der Eintrag Sterbeort und Zeitpunkt des Todes übersetzt. Dabei handelt es sich nur um Zahlen. Zusätzlich zu übersetzen sind jedoch auch sämtliche Stempel und Unterschriften der Urkunde, damit diese auch im Ausland anerkannt wird. Die Sterbeurkunde muss von einem öffentlich bestellten Gerichtsdolmetscher und Übersetzer übersetzt und beglaubigt werden, denn sie ist ein amtliches Dokument. Die Sterbeurkunde wird vom Nachlassgericht benötigt, das wiederum einen Erbschein ausstellt. Darüber hinaus wird eine beglaubigte Übersetzung einer Sterbeurkunde für Rentenanträge sowie andere Versicherungsleistungen benötigt. Dazu zählen die Beantragung einer Witwenrente oder die Auszahlung einer Lebensversicherung. Selbstverständlich muss die beglaubigte Übersetzung einer Sterbeurkunde sachlich und fachlich korrekt erfolgen. Dazu gehört unter anderem, dass der vom Amtsgericht öffentlich bestellte und beeidigte Dolmetscher und Übersetzer seinen Siegelabdruck unter das übersetzte Dokument setzt und bescheinigt, dass keine Auslassungen und Hinzufügungen vorgenommen wurden. Welche Gebühren und Auslagen neben der Übersetzung entstehen, ergibt sich aus dem Umstand, dass die Übersetzung in der Regel auf dem Postweg erfolgen muss, da der Stempel ein Originalstempel sein muss. Das Porto kann sich um den Betrag für ein Einschreiben erhöhen. Manchmal sind die Auslagen, die ein Übersetzer hat, höher als die Gebühr für die eigentliche Übersetzung und Beglaubigung. Bitte beachten Sie, dass die Portokosten zulasten des Auftraggebers gehen. Auf Wunsch werden standesamtliche Sterbeurkunden beglaubigt übersetzt und weitere Kopien ausgefertigt. Bitte geben Sie an, wie viele Kopien Sie benötigen.
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