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Gerichtlich beglaubigte Übersetzungen für: Zertifikate – Diplomzeugnisse – Auszüge aus dem Handelsregister – Geburtsurkunden
Unsere gerichtlich vereidigten Übersetzer erstellen gerichtlich beglaubigte Übersetzungen für: Zertifikate – Diplomzeugnisse - Auszüge aus dem Handelsregister – Geburtsurkunden. Prinzipiell sind gerichtlich beglaubigte Übersetzungen für alle Textsorten erhältlich. Damit eine Übersetzung von Gerichten und Ämtern in Deutschland anerkannt wird, muss der gerichtlich vereidigte, beeidigte oder ermächtigte Übersetzer (Bezeichnung variiert nach Bundesland) das Original oder eine beglaubigte Kopie des Originals als Übersetzungsgrundlage erhalten. Der Preis für gerichtlich beglaubigte Übersetzungen, die von gerichtlich vereidigten Übersetzern bzw. Gerichtsdolmetschern erstellt werden, ergibt sich aus dem Preis pro Wort und einer moderaten Pauschalgebühr (pro Dokument zwischen 5 bis 20 Euro) für das Stempeln mit dem Rundsiegel und den Vermerk des vereidigten Übersetzers, also die Beglaubigung. Eine gerichtlich beglaubigte Übersetzung in Österreich muss von in Österreich ansässigen, gerichtlich vereidigten Übersetzern erstellt werden, die vom Justizministerium zu Gerichtsdolmetschern ernannt wurden. Auch hier muss das Original der Geburtsurkunde oder besser noch eine notariell beglaubigte Kopie der Urkunde vorgelegt werden, damit der Vermerk samt Rundsiegel erteilt wird. Nicht jeder Übersetzer ist autorisiert, gerichtlich beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. In Österreich muss der Übersetzer vom Justizministerium zum Gerichtsdolmetscher ernannt werden, in Deutschland werden Übersetzer vom zuständigen Amtsgericht gerichtlich vereidigt und dürfen sich Gerichtsdolmetscher nennen. Rechtsgültige Übersetzung für deutsche Ämter - gerichtlich beglaubigte Übersetzung mit Siegelabdruck: Die Ausfertigung einer gerichtlich beglaubigten Übersetzung (mit Siegelabdruck) bieten wir für geschäftliche und private Dokumente an. Wir beglaubigen Geschäftsdokumente, erstellen gerichtlich beglaubigte Übersetzungen von Diplomzeugnissen, übersetzen und beglaubigen Auszüge aus dem Handelsregister, bieten die gerichtlich beglaubigte Übersetzung von Zertifikaten in den Sprachen Deutsch Englisch Ungarisch Rumänisch Tschechisch Norwegisch Italienisch Kroatisch Maltesisch Arabisch Portugiesisch und Spanisch an. Soll eine gerichtlich beglaubigte Übersetzung für einen Finanzbericht in Tschechisch erstellt werden, muss das Original oder eine beglaubigte, legalisierte Kopie des Finanzberichts mit der Übersetzung verbunden werden und mit dem Rundsiegel, das nur Gerichtsdolmetscher führen dürfen, dem Datum, Ort und der Unterschrift des Gerichtsdolmetschers versehen werden und einen Vermerk tragen. Erst dann ist die beglaubigte Übersetzung rechtsgültig. In einigen Ländern (Tschechien) ist es üblich, das Original bzw. die notariell beglaubigte Kopie des Dokuments und die mit der Dolmetscherklausel versehene Übersetzung untrennbar miteinander zu verbinden, was die Originalurkunde (z. B. Geburtsurkunde) entwerten würde. Bitte legen Sie daher zur Sicherheit immer nur eine beglaubigte Kopie Ihrem Brief bei. Nein, auch im Internetzeitalter müssen Originale oder besser beglaubigte Kopien auf dem Postweg zugesandt werden, damit ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Dolmetscher seinen Siegelabdruck unter die Übersetzung setzt. Eine gerichtlich beglaubigte Übersetzung ist rechtsgültig.
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