Gerichtlich vereidigte Übersetzer und Dolmetscher übersetzen und beglaubigen Dokumente, wie Ihr Fähigkeitszeugnis oder Ihren Gesellenbrief preiswert. Wenn vereidigte Übersetzer und Dolmetscher ein Dokument übersetzen und beglaubigen, erhält die Übersetzung Rechtsgültigkeit in dem Land, in dem der Übersetzer und Dolmetscher bei Gericht vereidigt wurde. Der rechtliche Gültigkeitsbereich eines beglaubigten Dokuments kann darüber hinaus gehen, wenn nach der Haager Konvention Vereinbarungen zwischen den Ländern geschlossen wurden. Sie erreichen in Berlin vereidigte Fachübersetzerinnen und Konferenzdolmetscherinnen, in München eine in Deutschland vereidigte Übersetzerin für Französisch (traductrice assermenté en Allemagne), in Mannheim einen vereidigten Übersetzer mit günstigem Tarif. Sie erhalten beglaubigte Übersetzungen in Frankfurt/Main von einem auf Wirtschaftsdokumente spezialisierten, diplomierten Muttersprachler, der ein bei Gericht vereidigter und öffentlich bestellter Übersetzer und Dolmetscher ist.
Aus dem Bereich Dolmetschen (Konferenzdolmetschen, vereidigtes Gerichtsdolmetschen) kommen zahlreiche unserer vereidigten Übersetzer in Berlin und Potsdam für die Sprachen Deutsch, Türkisch, Englisch, Portugiesisch, Französisch und Spanisch. Aus dem Bereich beglaubigte Übersetzung viele vereidigte Dolmetscher und Übersetzer aus Leipzig, Mannheim, Mainz und Frankfurt der Sprachrichtungen Polnisch, Russisch, Niederländisch und Tschechisch. Für Italienisch, Arabisch und viele weitere Sprachen stehen vereidigte Übersetzer und vereidigte Dolmetscher für Privatleute im Raum Bonn, Aachen und Düsseldorf zur Verfügung. Einige vereidigte Übersetzer sind erfolgreich als Konferenzdolmetscher in Düsseldorf oder als erfolgreiche Fernsehdolmetscher in Köln tätig. Auch die Kombination vereidigter Übersetzer und Notariatsdolmetscher muss nicht teuer sein. Einige vereidigte Übersetzer und Dolmetscher, die sonst für Notare tätig sind, beglaubigen für Privatleute günstig Geburtsurkunden, Zeugnisse und Diplome. Einige kurze Dokumente, wie Pässe, Führerscheine usw. sind für 25 Euro inklusive Beglaubigung erhältlich. Damit eine Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer vom Amt anerkannt wird, muss sie eine Beglaubigung erhalten. Das ist eine schriftliche Bescheinigung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Darunter erscheint der Stempel des bei Gericht vereidigten Übersetzers und Dolmetschers und seine Unterschrift.
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