Einen Vertrag übersetzen lassen – vom Juristen mit Schwerpunkt Lizenzvertrag
Wenn Sie ein Auftraggeber sind, der schnell einen Vertrag übersetzen lassen möchte, und dadurch sehr schnell einen Anschluss bzw. einen Ansprechpartner benötigt, dann bin ich für Sie der richtige juristische Übersetzer. Ich arbeite in einem Netzwerk juristischer Übersetzer, die alle im Bereich Vertragstext-Übersetzung tätig sind. Ihren Vertrag wüsste ich zu schätzen, und mein Wissen auf diesem Gebiet zu nutzen. Wir Übersetzer sind im Bereich Vertrag ein eingespieltes Team. Bei einem Vertrag versteht es sich von selbst, dass Tippfehler in der Übersetzung nichts zu suchen haben, selbst bei einem eiligen Übersetzungsauftrag. Zu meinem Hintergrund: ich bin Jurist und Übersetzer. Ich bin nicht anwaltlich tätig, d.h. ich habe Jura studiert an der Uni. Ich habe einen Abschluss als Juris Dr. der USA. Wenn Sie einen Auftrag im Bereich „Vertrag übersetzen“ an mich erteilen, so möchte ich betonen, dass ich keine Rechtsberatung geben kann. Ich möchte mich nicht damit befassen. Häufig wird das missverstanden. Jeder denkt, wenn er einen Vertrag zur Übersetzung gibt, so ein bisschen Rechtsberatung nebenbei abzufassen. Ich möchte jedoch im Bereich Vertrag folgendes betonen: es gibt eine Unterscheidung zwischen dem Berufsbild Jurist und Anwalt. Man kann Jura zum Beispiel auch im Rahmen eines Studiums der Politikwissenschaften studieren und man kann durch ein Jurastudium auch später tatsächlich als Anwalt tätig sein. Ich bin Übersetzer im Bereich Vertrag und ich bin Jurist. Was heißt das? Ein Jurist ist jemand, der sein Studium zu Ende geführt hat aber weder in einer Kanzlei noch als Justitiar tätig ist. Viele, die einen Vertrag von mir übersetzen lassen, fragen mich, warum ich Jura zwar zu Ende studiert habe aber nicht als Rechtsanwalt tätig bin. Das liegt daran, dass mich Sprache mehr reizt. Ich möchte sozusagen übersetzend auf dem Gebiet des Rechts tätig sein und darin bin ich richtig gut. Wenn ich einen Vertrag übersetze, kommt es mir zugute, dass ich mein Jurastudium abgeschlossen habe, dass ich studiert habe und dass ich die akademische Bezeichnung tragen darf.
Vertragsübersetzer und Jurist
Im nächsten Schritt, kann man sich mit einem Juraabschluss in der Tasche, die Tätigkeit aussuchen. Man kann als juris Dr. durchaus als Anwalt tätig sein, aber diese Tätigkeit übe ich nicht aus, sondern ich bin reiner Vertragsübersetzer. Ich bin Übersetzer, der Jura studiert hat aber keine Referendarzeit absolviert hat und auch nicht als Anwalt tätig ist. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich weiter zu bilden und zu spezialisieren. Ein Patentanwalt ist zum Beispiel jemand, der Jura studiert hat und noch ein Technikstudium drangehängt hat. Auch ein Notar beginnt seine Tätigkeit vom Anwalt aus. Ich selbst bin Jurist, d.h. ich bin bei juristischen Übersetzungen, wie ein Vertrag, günstiger als ein Anwalt. Neben der preislichen Seite die stets im Rahmen der Gestaltungsbedingungen einer Beziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, d.h. mir als Übersetzer, eine Rolle spielt, ist auch die Sprachbeherrschung bei Englisch und Deutsch als Pluspunkt zu nennen. Ich bin amerikanischer Muttersprachler und Jurist. Mir ist es ein Bedürfnis, Verträge zu übersetzen. Darüber ist es mir eine Selbstverpflichtung, Sie darauf hinzuweisen dass ich Ihren Vertrag als Jurist übersetze. Der Vorteil für Sie: Juristen übersetzen einen Vertrag sehr genau. Sie bearbeiten einen Vertragstext auf sprachlicher Ebene, d.h. sie übersetzen den Vertrag vom Deutschen ins Englische oder vom Englischen ins Deutsche. Anwälte hingegen versuchen, in einen gegebenen Vertrag so viel wie möglich hinein zu interpretieren. Das würde eine Übersetzung des Vertrags unheimlich sperrig machen. Es ist somit eine unterschiedliche Herangehensweise zwischen Jurist und Anwalt beim Übersetzen des Vertrags zu erkennen. Wenn Sie mich als Juristen für die Übersetzung Ihres Vertrags wählen, so stelle ich Ihnen meine geistige Arbeit voll und ganz zur Verfügung. Die Übersetzung Ihres Vertrags wird auch wie das Original sehr durchdacht klingen. Zu meinem Lebenslauf: Wie Sie wissen, bin ich Jurist aber nicht anwaltlich tätig. Ich bin seit längeren als Übersetzer mit Schwerpunkt Jura tätig. Ich übersetze Verträge und AGBs. Ich denke, dass ich als Jurist, der im Bereich Vertrag Übersetzungen erstellt, besonders in punkto Preisvorstellungen gegenüber einem Anwalt attraktiv ist. Ich arbeite für verschiedene Übersetzungsagenturen, für die ich Vertragstexte, AGBs aber auch Urkunden übersetze. Natürlich benötige ich auch eine gewisse Zeit, um einen Vertrag zu übersetzen. Doch da ich beim Übersetzen eines Vertrags sehr versiert bin, werden meine Übersetzungen ökonomisch erstellt. Gerne übersetze ich auch für Sie einen Auszug aus dem Vertrag als Probetext. Warum? Zum einen, um zu sehen, welche Fachtermini im Vertrag vorkommen. Ein Vertrag ist niemals losgelöst oder ein Vertrag im luftleeren Raum. In einen Vertragstext spielen sehr viele Fachbereiche mit hinein. Ich arbeite schwerpunktmäßig auf dem Gebiet Übersetzung Lizenzvertrag. Übersetzungen von Lizenzverträgen werden vor allen Dingen im Bereich Film und Medien benötigt. Ich bin für Babelsberg tätig. Als Jurist und Übersetzer im Bereich Vertrag kann ich so all mein Wissen einfließen lassen, auch meine kreative Seite. Mein bisheriger Lebenslauf ist in meinem Übersetzer-Profil dargestellt. Vielleicht ist er ein wenig asymmetrisch, aber dennoch durchdacht. Wie Mikado-Stäbchen greifen verschiedene Wissensgebiete bei einem Vertrag und seiner Übersetzung ineinander. Nimmt man das eine Stäbchen weg, so fehlt der Träger. Kurzum die mannigfaltige Wissensbasis gepaart mit Sprachfertigkeit auf Deutsch und einem Jura-Studium in den USA. Kurz, fehlt ein Stäbchen des Mikado-Turms einer Vertragsübersetzung, so versteht man nicht mehr den Sinn. Wenn Sie mir also Ihren Lizenzvertrag zur Übersetzung anvertrauen, so wäre ich mehr als kompetent – ich wäre sehr glücklich.