- 1. Eidesstattlicher Übersetzer
- 2. Übersetzung mit eidesstattlicher Erklärung
- 3. beglaubigte Übersetzung
. 1. Eidesstattlicher Übersetzer:
Eidesstattliche Übersetzer erstellen beglaubigte Übersetzungen mit eidesstattlicher Erklärung, dass die Übersetzung ohne Auslassungen oder Hinzufügungen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurde.
2. Übersetzung mit eidesstattlicher Erklärung:
Eine beglaubigte Übersetzung mit eidesstattlicher Erklärung des gerichtlich beeidigten Übersetzers wird für gerichtliche Instanzen benötigt. Die Übersetzung mit eidesstattlicher Erklärung (englisch: translation with affirmation in lieu of an oath) wird unter anderem bei einer Scheidung und deren Folgen benötigt. Diese betreffen vor allem Unterhalt, Aufteilung des Vermögens und das Sorgerecht für die Kinder. Der Kostenvoranschlag für die beglaubigte Übersetzung mit eidesstattlicher Erklärung einer gerichtlichen Entscheidung richtet sich nach der Wortanzahl und dem Schwierigkeitsgrad der Übersetzung. Die eidesstattliche Erklärung des Übersetzer erscheint schriftlich auf dem mit Siegel beglaubigten Dokument und muss gegebenenfalls (selten) vor einer offiziellen Person (Notar oder Anwalt) abgebeben werden. In der Regel genügt jedoch eine beglaubigte Übersetzung mit der Versicherung des Übersetzers, seiner Unterschrift und dem Siegel für gerichtliche Instanzen aus.
3. Beglaubigte Übersetzung:
Eine beglaubigte Übersetzung wird für amtliche Papiere, d.h. offizielle Dokumente benötigt. Beglaubigte Übersetzungen sind erforderlich für alle Dokumente, die zum Zwecke der Emigration oder Einbürgerung bei Ämtern und Gerichten vorgelegt werden müssen. Eine beglaubigte Übersetzung wird für Geburts-, Heirats- und Scheidungsurkunden, Personenstandsnachweise, Adoptionsunterlagen, offizielle Abschriften von Zeugnissen und Diplomen (z.B. Schul- und Universitätsabschlüsse) und von beruflichen Befähigungen oder Ausbildungsnachweisen (z.B. Ausbildungszeugnis, Meisterbrief) benötigt. Auch für behördliche Dokumente werden beglaubigte Übersetzungen - teilweise mit eidesstattlicher Erklärung - benötigt (z.B. Mahnverfahren, Einverständniserklärung, Verzichtserklärung). Unsere beeidigten Übersetzer beraten Sie gern zum Thema beglaubigte Übersetzung mit eidesstattlicher Erklärung. Der gerichtliche Dolmetscher und Übersetzer ist vom Amtsgericht seines Wohnsitzes autorisiert, eine beglaubigte Übersetzung von Dokumenten anzufertigen. Diese gilt für sein Heimatland und alle Länder, die sich nach der Haager Konvention dazu bereit erklärt haben, beglaubigte Dokumente eines anderen Staates anzuerkennen. Wir übersetzen und beglaubigen – auf Wunsch mit eidesstattlicher Erklärung – günstig.