Die Kosten für die beglaubigte Übersetzung eines Scheidungsurteils hängen weniger von der Sprachrichtung, sondern von der Größe der Übersetzungsagentur oder des Übersetzungsbüros ab. Wir möchten nun die Kosten für die beglaubigte Übersetzung eines Scheidungsurteils aufschlüsseln. Dazu nehmen wir eine Standardlänge von 600 Wörtern an. Auf Seiten umgerechnet wären das zwei Seiten mit umfangreichem Kopftext und umfangreichen Leerräumen, die lediglich Unterschriften und Datumsangaben umfassen. Die Kosten für das Scheidungsurteil und seine beglaubigte Übersetzung betragen 60 € auf 600 Wörter. Hinzu kommen 15 € für die Beglaubigung. Zusammenfassend ergeben sich dadurch aus der Übersetzung und der Beglaubigung Kosten von 75 € für ein Standardscheidungsurteil.
Zum einen handelt es sich dabei um eine amtliche Übersetzung. D.h., dadurch erfolgt eine Änderung des Personenstands von „verheiratet“ zu „geschieden“. Das hat weitreichende steuerliche Auswirkungen. Die Splittingtabelle greift nicht mehr. Der Ausweis muss geändert werden. Ein Scheidungsurteil wird vom Gericht ausgefertigt es ist somit ein gerichtliches Dokument. Dieses Dokument wird in seinem Original von allen anderen staatlichen Stellen, wie Ämtern und Behörden, anerkannt. Damit eine Übersetzung ebenfalls von Ämtern und Behörden anerkannt wird, muss sie beglaubigt sein.
Zum einen muss der Übersetzer die Übersetzung selbst vornehmen; zum anderen muss er danach mit seiner Unterschrift versichern, dass er keine Auslassungen oder Hinzufügungen vorgenommen hat. Der Übersetzer verbürgt sich somit mit seinem Namen dafür, dass die Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurde. Zusätzlich setzt er seinen Siegelabdruck unter die Übersetzung, versieht sie mit dem Datum und, wie bereits gesagt, seiner Unterschrift. Damit wird die Übersetzung eines Scheidungsurteils legalisiert. Sie besitzt damit die gleiche Rechtskraft wie das Original. Die beglaubigte Übersetzung eines Scheidungsurteils kann nun bei allen Ämtern in der Bundesrepublik Deutschland vorgelegt werden, so beispielsweise beim Sozialamt, wenn es um die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen geht.
Häufig werden die Kosten für die Übersetzung überschätzt. Dies gilt insbesondere für die Kosten einer beglaubigten Übersetzung eines Scheidungsurteils. Der durchschnittliche Wortpreis für gerichtlich vereidigte Übersetzer liegt bei zehn Eurocent das Wort. In einzelnen, sehr komplizierten Fällen beträgt der Preis pro übersetztem Wort zwölf Eurocent – doch das sind Ausnahmen.
Sicherlich machen Sie gerade eine starke Veränderung durch. Manchmal können Gefühle überwältigend sein. Eine Scheidung ist ein schwerwiegender Entschluss. Dennoch bedeutet sie auch einen Neubeginn. Sicherlich werden Sie das in diesem Moment noch nicht erkennen können, aber der Tag wird kommen, an dem Sie begreifen, dass dieses dokumentierte Ende einer Beziehung auch ein Neuanfang ist. Damit Sie in dieser schwierigen persönlichen Situation, die häufig auch ökonomische Nachteile nach sich zieht, preiswert eine beglaubigte Übersetzung erhalten können, schlagen wir Ihnen folgendes vor: Sie geben die Zeilenanzahl an, die Ihr Scheidungsurteil umfasst. Bitte zählen Sie auch die Zeilen der Adressangaben und eventueller Vermerke mit. Noch genauer können Sie die Kosten für eine beglaubigte Übersetzung eines Scheidungsurteils veranschlagen lassen, wenn sie die Wörter ausgezählt haben. Dies betrifft vor allem sehr kurze Scheidungsurteile. Umfasst ein Scheidungsurteil sechs und mehr Seiten, genügt die Angabe der Seitenzahl. Nun können Sie von verschiedenen Übersetzungsbüros, die beglaubigen, Preisangaben und Kostenvoranschläge erhalten. Neben dem Preis ist es natürlich auch wichtig, einen kompetenten Übersetzer für diese amtliche Übersetzung zu finden. Fragen Sie einfach, ob der Übersetzer bereits Erfahrung in der Übersetzung von Scheidungsurteilen hat. Denn die Mehrzahl der beglaubigten Übersetzungen umfasst Geburtsurkunden, Ledigkeitsbescheinigung usw. Diese beglaubigten Übersetzungen dienen ebenfalls zur Änderung des Personenstands, allerdings von „ledig“ zu „verheiratet“.
Ein Scheidungsurteil und seine beglaubigte Übersetzung müssen gewissen Regeln folgen. Sie sind im sogenannten „Amtsdeutsch“ oder „Amtsenglisch“ verfasst. Diese Rechtssprache wird nur von einer bestimmten Gruppe von Übersetzern meisterhaft beherrscht. Es sind die sogenannten Gerichtsdolmetscher und vereidigten Übersetzer. Die Vereidigung der Übersetzer erfolgt dabei vor Gericht. Man nennt diese Übersetzer infolgedessen gerichtlich vereidigte Übersetzer. Und nur diese Übersetzer können die beglaubigte Übersetzung eines Scheidungsurteils vornehmen. Neben den eigentlichen Kosten für eine Scheidung, die sich auf 3000 € belaufen können (zumindest ist dies der Mindestsatz), nehmen sich die Kosten für die beglaubigte Übersetzung des Scheidungsurteils vergleichsweise moderat aus. Sie liegen bei 75 € für ein 600 Wörter umfassendes Dokument. Natürlich gibt es auch Scheidungsdokumente, die mehr als 600 Wörter umfassen. Bei derart umfassenden Scheidungsurteilen greifen gewisse Mengenrabatte. Übersteigt die Seitenanzahl eine Scheidungsurteils in der Fremdsprache mehr als zehn Seiten, wird nicht mehr ein Wortpreis von zehn Eurocent zugrunde gelegt, sondern ein Wortpreis von neun Eurocent. Allerdings steigen dann wiederum die Beglaubigungsgebühren. Fragen Sie am besten nach den Kosten, bevor Sie einen Übersetzungsauftrag erteilen.
Alle Übersetzungsbüros, die beglaubigte Übersetzungen von Urteilen anbieten, befinden sich in einer Art E-Mail-Verteiler. Wenn Sie also eine Suchanfrage starten, werden genau diese vereidigten Übersetzer und Gerichtsdolmetscher angeschrieben. Versuchen Sie, in Ihrer Anfrage so präzise wie möglich zu sein. Dadurch verringern Sie eventuelle Rückfragen. Wenn Sie ein Scheidungsurteil als Express-Übersetzung benötigten, geben Sie dies bitte an. In diesem Fall senden Sie das Scheidungsdokument als PDF zu. Dennoch können Sie über das Internet nur eine „Vorabzusendung“ erhalten. Das übersetzte Scheidungsurteil ist, wenn es online zugestellt wird, nicht rechtskräftig. Sie müssen also zunächst abwarten, bis die beglaubigte Übersetzung des Scheidungsurteils auf dem Postwege bei Ihnen ankommt. Doch für Vorgespräche mit Anwälten reicht eine Vorabzusendung der beglaubigten Übersetzung des Scheidungsurteils aus.
Sehr geehrte Frau Müller,
vielen Dank für Ihr sehr freundliches Schreiben. Es freut uns, dass Sie bereits Benachrichtigungen über sehr interessante Angebote erhalten haben.
In Ihrem Schreiben geben Sie an, dass Sie eine Übersetzerschule besucht haben. Wo liegen Ihre Spezialisierungen? Es ist nicht so wichtig, dass Sie in der praktischen Arbeit noch sehr unerfahren sind. Jeder, aber auch wirklich jeder Übersetzer und Dolmetscher war zu einem bestimmten Zeitpunkt seines Lebens Berufsanfänger. Das Wichtigste ist, dass Sie sich zunächst erst einmal informieren. Der Übersetzerberuf ist niemals Liebhaberei. Diesen Begriff können Sie googeln. Sie sind also ein freiberuflicher Übersetzer. Das heißt, dass Sie kein Gewerbe benötigen, aber Ihre freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden müssen. Aber das waren ja gar nicht Ihre Fragen.
Zu Ihrer ersten Frage: Woher weiß ich, ob der Auftrag meinem Sprachniveau entspricht?
Nun, das ist eine sehr persönliche Einschätzung. Einige Übersetzer haben sich auf Rechtstexte spezialisiert, darunter Urkunden und Dokumente, die einer Beglaubigung bedürfen. Sofern Sie nicht bei einem Amtsgericht zugelassen sind und als staatlich anerkannter und gerichtlich beeidigten Übersetzer und Dolmetscher gelten, so können Sie keine beglaubigten Übersetzungen anfertigen.
Wenn Sie sich in den technischen Texten eher zuhause fühlen, so können Sie anhand der Beispieltexte sehen, ob Ihnen das Fachvokabular vertraut ist, oder ob Sie sich erst fachkundig machen müssen. Glücklicherweise müssen Übersetzer heute nicht mehr schwere Wälzer in Bibliotheken zu Rate ziehen, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen. Die erste Informationsquelle ist heutzutage das Internet. Häufig kann man auch auf seinen bisherigen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Dazu zählen beispielsweise Praktika oder etwa Auslandsaufenthalte. Es ist also mehr eine Frage der Neigung, die einen Übersetzer bewegt, den einen oder anderen Übersetzungsauftrag zu übernehmen.
Des Weiteren haben wir auch einige literarische Übersetzungsanfragen. Ist das vielleicht für Sie erstrebenswert? In einem solchen Fall ist es hilfreich, wenn Sie dem Autor vielleicht eine kurze Textprobe anbieten. Dazu genügen ein bis zwei Zeilen. Sie können bereits an einem so kurzen Textauszug erkennen, ob Ihnen diese Textart liegt. Natürlich kann auch der potentielle Auftraggeber – in der Regel der Autor oder ein Verlagshaus – daran erkennen ob Sie begabt sind.
Zu ihrer zweiten Frage: wie kann ich weitere Angebote einsehen?
Meinen Sie damit weitere Angebote anderer Übersetzer, damit Sie Ihre Preisbildung daran ausrichten können? Dies ist leider nicht möglich, da die Angebote dem Datenschutz unterliegen. Falls Sie aber jedoch damit meinen, weitere Übersetzungsanfragen einsehen zu wollen, so ist dies jederzeit möglich. Gehen Sie dazu auf den folgenden Link: https://deutsch.traduguide.com/Anfrageliste-Uebersetzungen.asp
Zu Ihrer dritten Frage: gibt es einen Ansprechpartner, der mir anfangs helfen könnte?
Sie haben verschiedene Ansprechpartner, die Ihnen bei der Erledigung eines Auftrags helfen können. Der erste Ansprechpartner ist natürlich die Übersetzungsagentur oder die Firma oder die Organisation oder der Verlag usw., der Ihnen den Auftrag erteilt hat. Aus eigener übersetzerischer Tätigkeit kann ich Ihnen versichern, dass der Auftraggeber mindestens genauso motiviert ist, eine gute Übersetzung von Ihnen zu erhalten, wie Sie bestrebt sind, eine gute Übersetzung abzugeben. Sollten Sie eine Sachfrage haben, zögern Sie nicht, sich an den Auftraggeber zu wenden. Der nächste Ansprechpartner sind natürlich Ihre Kollegen, die Sie im Falle von Terminologie- oder Formulierungsfragen kontaktieren können. Das erfolgt ganz unkompliziert über die Conges-Terminologie-Hilfe. Diese Terminologie-Hilfe steht kostenlos zur Verfügung. Allerdings besteht eine Selbstverpflichtung dazu, dem Beantworter einer Frage zu danken. Dies geschieht in Form von Conges-Punkten. Sie können gerne anfangs selbst Conges-Fragen beantworten. Anhand der Kommentare werden Sie darauf hingewiesen, ob Sie richtig liegen. Dies ist eine unverbindliche Form, die eigene Übersetzungskunst auf die Probe zu stellen. Der Vorteil liegt darin, dass Sie durch den Erwerb von Punkten in der Übersetzerliste weiter nach vorn rücken. Dadurch werden Sie leichter gefunden.
Zu Ihrer nächsten Aussage: ich würde sehr gerne mit Ihnen zusammenarbeiten, doch ist mir eine gute Arbeit auch sehr wichtig. Grundsätzlich finden wir es sehr lobenswert, dass Sie an Qualität denken. Allerdings besteht die Zusammenarbeit bei einer Übersetzung immer direkt mit dem Auftraggeber. Wir sind das Portal, d.h. der Marktplatz, auf dem sich Übersetzer und Übersetzungskunden treffen. Selbstverständlich können Sie sich auch an den technischen Kundendienst wenden, wenn Sie eine technische Frage haben. Doch bedenken Sie, dass TRADUguide die Texte selbst nicht vorliegen. In den Ausschreibungen ist stets eine knappe Beschreibung der zu leistenden Übersetzungsarbeit oder Dolmetschertätigkeit aufgelistet.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weitergeholfen haben.
Neben Scheidungsurteilen und anderen Ehescheidungsdokumenten übersetzen wir Notarverträge, Schreiben von Anwälten, Schreiben von Referenzanwälten, Schreiben von Notaren und Anträge, die bei Gericht oder Ämtern eingereicht werden sollen. Gerade bei der Übersetzung von Anträgen kommt es auf die Einhaltung der richtigen Form und die Vollständigkeit der Angaben an. Anträge müssen nicht beglaubigt übersetzt werden. Allerdings müssen die beizubringenden Urkunden und persönlichen Dokumente, darunter möglicherweise auch Scheidungsurteile, in beglaubigter Übersetzung beigebracht werden. Auch das Standesamt benötigt eine beglaubigte Übersetzung eines Scheidungsurteils, bevor Sie erneut in den Stand der Ehe treten können. Daneben brauchen Sie auch noch folgende Dokumente: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil. Manchmal wird auch ein polizeiliches Führungszeugnis in beglaubigter Übersetzung benötigt.
Sie sehen also, dass die beglaubigte Übersetzung eines Scheidungsurteils sehr weitreichende Amtshandlungen ermöglicht. Sofern es Ihnen keine Umstände macht, geben Sie bitte auch das Amt an, bei dem sie die Dokumente einreichen möchten. Damit ist der Ort vordefiniert, und es werden sich vorrangig vereidigte Übersetzer und Gerichtsdolmetscher bei Ihnen melden, die in Ihrer Umgebung ansässig sind. Immer vorausgesetzt, dass es sich um eine weitverbreitete Sprache handelt. Bei sehr seltenen Sprachen, darunter verstehen wir Sprecher, die nur eine geringe Sprecheranzahl in Deutschland auf sich vereinigen, ist es möglich, dass der gerichtlich vereidigte Übersetzer, der die beglaubigte Übersetzung anfertigen kann, nicht in demselben Bundesland ansässig ist. Das hat keinerlei Auswirkungen auf die Rechtsgültigkeit des beglaubigt übersetzten Dokuments. Allerdings können Sie nun entscheiden, ob sie eine Autofahrt auf sich nehmen möchten, um das Scheidungsurteil im Original vorzulegen oder eine beglaubigte Kopie auf dem Postwege zuzusenden. Eine beglaubigte Kopie eines Scheidungsurteils kostet bei einem einseitigen Scheidungsdokument 3,90 €. Diese Kosten splitten sich auf die Stempelkosten von 3,50 € und die Kopierkosten von 40 Eurocent pro Blatt auf.
Als Übersetzungsbüro, das beglaubigte Übersetzungen anbietet, hoffen wir, Ihnen nun die Angst vor den Kosten genommen zu haben, denn wir arbeiten wirklich günstig.
Wir wünschen Ihnen für Ihren neuen Lebensabschnitt sehr viel Kraft und Optimismus.
Für Übersetzer
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