Sie möchten ein Sorgerechtsurteil günstig übersetzen und beglaubigen lassen? Von einem staatlich anerkannten und gerichtlich beeidigten Übersetzer und Dolmetscher? Unser Übersetzungsbüro hat sich auf die Übersetzung von Urteilen im deutschen Familienrecht spezialisiert. Insbesondere die elterliche Sorge ist eine unserer wichtigsten übersetzerischen Kernkompetenzen. Unsere Übersetzungen werden aus den Sprachen Vietnamesisch, Philippinisch (Tagalog), Brasilianisch (brasilianisches Portugiesisch), Englisch und Thailändisch übersetzt und beglaubigt. Wenn wir ein Sorgerechtsurteil übersetzen und beglaubigen, so werden darin Grundsätze der elterlichen Sorge geregelt. Da das Recht der elterlichen Sorge im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert ist, kennen unsere Übersetzer sämtliche Rechtsbegriffe. Wenn wir ein Urteil zur elterlichen Sorge (Sorgerechtsurteil) übersetzen und beglaubigen, so wird dies von staatlich anerkannten und gerichtlich vereidigten Übersetzern und Dolmetschern realisiert. Diese staatlich anerkannten und gerichtlich beeidigten Übersetzer und Dolmetscher bilden sich laufend fort. Sie kennen sich mit den Reformen der elterlichen Sorge in Deutschland örde gut aus, sind kompetent in der Rechtssprache und benutzen ein klares juristisches Fachvokabular. Häufig werden diese Urteile von verschiedenen staatlichen Organen benötigt. So müssen die übersetzten Sorgerechtsurteile mitunter beim Jugendamt, in Schulen oder sonstigen behördlichen Einrichtungen vorgelegt werden. Als staatlich anerkannte Übersetzer wissen die Mitarbeiter im Übersetzungsbüro sehr genau, dass das Elternrecht – ein Grundrecht – geltendes Recht ist. In unseren Übersetzungen werden mit dem erteilten Urteilen Regelungen getroffen über die elterliche Sorge. Dabei übersetzen wir die Inhalte des Paragraphen 1626 Absatz 1, 2 und 3. Somit sind Sorgerechtsurteile, die wir übersetzen und beglaubigen, sehr stark standardisiert: es wird darin festgelegt, dass die Eltern die Pflicht und das Recht haben, für das minderjährige Kind zu sorgen. Man nennt dies auch elterliche Sorge. Aber was ist, wenn die Eltern getrennte Wege gehen? Wer trägt dann die Sorge für die Person des Kindes? Wenn sich Mutter und Vater des Kindes nicht einig sind, wird erst nach langen Verhandlungen ein Urteil gesprochen. Dieses Urteil regelt die Sorge für die Person des Kindes. Man nennt das Urteil daher auch Urteil zur Personensorge. In der Regel übersetzen und beglaubigen wir einseitige Urteile zur Personensorge. In sehr seltenen Fällen, wenn die Eltern sehr vermögend sind, oder aber ein oder beide Elternteile verstorben sind, so ergehen Urteile über das Vermögen des Kindes. Man nennt besagte Urteile auch Urteile zur Vermögenssorge. Derartige Urteile umfassen bis zu 90 Seiten. Auch Urteile zur Vermögenssorge sind Teil so genannter Sorgerechtsurteile. Unsere Übersetzungen, die beglaubigt ausgefertigt werden, gelten sowohl in Originalform als auch in übersetzter Form gleichermaßen. D.h., wenn ein Sorgerechtsurteil übersetzt und beglaubigt wurde, ist es dem Original rechtlich ebenbürtig. Denn durch die Handlung des Übersetzers wird das Urteil zu einem legalisierten Dokument. Damit werden allen Staatsgewalten – insbesondere der vollziehenden Gewalt, wie der Kinder und Jugendhilfe – Grenzen und Schranken gesetzt. Ein Sorgerechtsurteil regelt immer die Pflege und Erziehung des Kindes. In unseren Übersetzungen wird darauf hingewiesen, dass die Eltern bei der Pflege und Erziehung der Kinder die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis der Kinder zu selbstständigem verantwortungsbewussten Handeln berücksichtigen müssen. Wenn bei einem Kind über dessen Sorgerecht entschieden wurde, wird in der Übersetzung folgendes ausgeführt: Die Eltern besprechen mit dem Kind Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an. Ist das Kind noch sehr klein, so dass nach dessen Entwicklungsstand eine Einbeziehung nicht angezeigt ist, so wird dies im Sorgerechtsurteil vermerkt. Da wir in unserem Übersetzungsbüro sehr viel Routine in Rechtsprechung haben, insbesondere auch im deutschen Familienrecht, haben wir Erfahrung im Wortlaut von Urteilen. Dies betrifft insbesondere die Übersetzung und Beglaubigung von Sorgerechtsurteilen. Nach unserer Erfahrung im Übersetzungsbüro wird zum Wohl des Kindes in der Regel festgelegt, dass es Umgang mit beiden Elternteilen haben sollte. Darüber hinaus wird in den Sorgerechtsurteilen, die wir übersetzen und beglaubigen, geregelt, ob das Kind Umgang mit anderen Personen haben darf, zu denen das Kind Bindungen besitzt. In allen Sorgerechtsurteilen wird zum Wohl des Kindes entschieden. D.h. in der Regel wird dafür gesorgt, dass das Kind weiterhin Umgang mit den Personen haben kann, wenn das Kind sich mit diesen Personen verbunden fühlt und wenn die Aufrechterhaltung dieser Beziehungen für die Entwicklung des Kindes förderlich ist (Paragraph 1626, Abs. 3).
Weiterhin übersetzen wir Sorgeerklärungen der Mutter. Eine Sorgeerklärung und ihre beglaubigte Übersetzung regeln eine gemeinsame elterliche Sorge für den nicht ehelichen Vater des Kindes. Sorgeerklärungen müssen öffentlich beurkundet sein. Allerdings gibt es Sonderregelungen. Soweit unser Übersetzungsbüro nicht falsch liegt, gilt eine Ausnahmeregelung nur für solche Fälle, in denen sich die Eltern bereits vor der Kindschaftsrechtsreform getrennt haben. Im Grunde genommen geht es immer darum, was dem Kindeswohl dient. Und wenn es die gemeinsame elterliche Sorge für den nicht ehelichen Vater des Kindes ist, so wird diese in der Regel durch eine Sorgeerklärung oder durch das Sorgerechtsurteil verankert. Derartige Erklärungen und Urteile bedürfen einer beglaubigten Übersetzung.
Daneben übersetzen wir Schreiben an Behörden, Anträge auf Einschulung, Schreiben ans Gericht. Unser Übersetzungsbüro übersetzt und beglaubigt Erklärungen, eidesstattliche Erklärungen, Zeugenaussagen und Urteile. Wenn es um die Übersetzung und Beglaubigung eines Sorgerechtsurteils geht, so handelt es sich in der Regel um zwei Dokumente, die übersetzt und beglaubigt werden müssen. Erstens - das Urteil zur elterlichen Sorge und zweitens - das Urteil zur Personensorge. Die Personensorge wird in Paragraph 1631 BGB geregelt. Unsere Dolmetscher und Übersetzer nutzen die Datenbank des Bundesministeriums der Justiz, um sich rechtlich auf dem Laufenden zu halten. Auch als staatlich anerkannter und gerichtlich beeidigter Übersetzer und Dolmetscher muss man Novellen sowie Ausnahmeregelungen kennen.
In den Sorgerechtsurteilen, die wir übersetzen und beglaubigen, wird die Personensorge inhaltlich geregelt, es werden aber auch deren Grenzen aufgezeigt. Sie umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Gerade bei internationalen Ehen, die geschieden werden, ist der Aufenthalt ein strittiger Punkt. Häufig wird er von einem oder mehreren Beteiligten angefochten. Dazu werden vor Gericht auch Zeugenaussagen gehört. Nicht selten fällt ein Sorgerechtsurteil ganz anders aus, wenn das Recht des Kindes missachtet wurde – insbesondere das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Hierbei geht es um das Stichwort körperliche Bestrafungen oder seelische Verletzungen sowie andere entwürdigende Maßnahmen. Denn diese sind unzulässig. Wenn es um einen Sorgerechtsstreit geht, werden häufig Beschuldigungen geäußert. Familiäre Beziehungen sind mitunter emotional sehr belastet. Das gilt insbesondere in einem Scheidungskrieg.
Manchmal sind Übersetzungen in einem Rechtsraum durchaus verständlich, stehen aber im Konflikt mit den Regelungen in einem anderen Rechtsraum. So ist der Passus „Mutter ist, wer das Kind geboren hat“ nach Paragraph 1591 BGB in Deutschland relativ einfach anwendbar. Da in Deutschland eine Eispende verboten ist. Allerdings ist der Sachverhalt schwieriger in den USA. Dort sind Eispenden zulässig und es kommt häufig zu rechtlichen Auseinandersetzungen etwa zwischen der Spenderin und der Mutter, die das Kind geboren hat: Stichwort Leihmutter. Nach deutschem Recht wäre es so: Mutter ist, wer das Kind geboren hat, also die Frau, die das Kind austrägt und gebiert. Mit anderen Worten wäre somit die Leihmutter Mutter im Sinne des deutschen Rechts. Übersetzungen finden niemals in einem rechtsfreien Raum statt. Und wenn Übersetzungen Ländergrenzen überschreiten, ist es nur allzu verständlich, dass Übersetzungen auch die Grenzen unterschiedlicher Rechtsauffassungen überschreiten. Daher ist ein sehr sorgfältiges und umsichtiges Arbeiten aller staatlich anerkannten und gerichtlich beeidigten Übersetzer und Dolmetscher unabdingbar. Jeder dieser Übersetzer und Dolmetscher muss sich bewusst sein, dass er die Formulierungen einerseits übersetzt, andererseits aber auch mit gewissen Hinweisen versehen muss, wenn Konflikte absehbar sind. Diese werden dann im Keller des Textkörpers festgehalten und als „Anmerkung des Übersetzers“ gekennzeichnet.
Eine Scheidung ist nie leicht. Aber eine Scheidung ist immer dann besonders schwer, wenn es um das Sorgerecht der Kinder geht. Und hier geht es wiederum um den Begriff „Vater“. Vater ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Vater ist auch der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat. Vater ist der Mann, dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist. Aus diesen drei Regelungen wird bereits ersichtlich, wie komplex Familienrecht ist. Die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft erfolgt nach Paragraph 1592 BGB. Die gesetzliche Vaterschaft kann von allen Beteiligten und der zuständigen Behörde angefochten werden. Mitunter ziehen sich Gerichtsverhandlungen gerade aufgrund dieser Regelung in die Länge. Gemeint ist Paragraph 1600 BGB. Allerdings kann der biologische Vater die Vaterschaft nur anfechten, wenn zwischen ihm und dem Kind keinerlei Beziehung besteht. Übersetzungen sind manchmal auch heikel. Was macht Übersetzungen von Sorgerechtsurteile so heikel? Zum einen stehen Schicksale hinter jedem einzelnen Urteil. Und Justitia ist bekanntlich blind. Es wird dasselbe Gesetz auf unterschiedliche Menschen, auf unterschiedliche Charaktere angewandt. Besonders heikel sind Regelungen der elterlichen Sorge des nicht ehelichen Vaters. In Deutschland wurde die Stellung des nichtehelichen Vaters im Jahr 2010 gestärkt. Davor war es praktisch aussichtslos für den nichtehelichen Vater eines Kindes, eine gemeinsame elterliche Sorge zu erlangen. Gerade durch die Änderung der Gesetzeslage gibt es nun zahlreiche neue Gerichtsverhandlungen vor dem deutschen Familiengericht. Denn mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2007 wurde die rechtliche Stellung des nichtehelichen Vaters wesentlich gestärkt. Dabei geht es um die Stellung von Vätern, die mit der Mutter des Kindes nicht (amtlich) verheiratet sind.
Bei allen Übersetzungen zum Kindschaftsrecht oder Sorgerecht kommen sehr faire Preise zur Anwendung. Unser Übersetzungsbüro hat sich zum Ziel gesetzt, bezahlbar zu sein. Faire Preise anzubieten, auch für amtliche Übersetzungen. Und gerade wenn es um die Sorge für ein Kind geht, haben wir in unserem Übersetzungsbüro großes Verständnis dafür, dass jeder das Beste für sein Kind anstrebt. Und unser Übersetzungsbüro leistet seinen Beitrag zum Wohle der – zumindest bisher vorhandenen – Familie, indem es faire Preise bei beglaubigten Übersetzungen anbietet.
Unser Übersetzungsbüro beschäftigt angestellte Übersetzer und freischaffende Übersetzer. Für das Übersetzen und Beglaubigen kommen nur staatlich anerkannte und gerichtlich vereidigte Übersetzer und Dolmetscher infrage. Darüber hinaus müssen diese Übersetzer und Dolmetscher über einen Erfahrungsschatz von mindestens drei Jahren verfügen. Natürlich wissen wir, dass unser Übersetzungsbüro mit anderen Übersetzungsbüros auf der Portalseite in direkter Konkurrenz steht. Wir wissen, dass jedes Übersetzungsbüro, das sich auf Urteile spezialisiert hat, ebenfalls ein Angebot abgeben wird. Doch wir sind uns sicher, dass wir mit unseren Preisen von zehn Eurocent pro Wort recht faire Preise haben. Falls Sie einen Gesamtpreis für Ihr Sorgerechtsurteil benötigen, bevor es zum Übersetzen und Beglaubigen vergeben wird, füllen Sie bitte das nachstehende Formular aus. Dieses Formular dient als eine Art E-Mail-Verteiler. Damit werden verschiedene Übersetzungsbüros angeschrieben. Dieses Verfahren – ein so genanntes Ausschreibungsverfahren – sichert niedrige Preise. Denn auch die Preise bestimmen über die Vergabe einer Übersetzung. Der Vorteil unseres Übersetzungsbüros besteht darin, dass sich unsere staatlich anerkannten und gerichtlich beeidigten Übersetzer und Dolmetscher sehr gut in Reise- oder Aufenthaltsbestimmungen auskennen. Weiterhin kennen wir uns sehr gut in verfassungsrechtlich verankerten Rechten aus. Und dazu zählt das Elternrecht. Darüber hinaus haben wir große Erfahrungen in der Übertragung von Scheidungsurteilen sammeln können.
Unser Übersetzungsbüro ist besonders stolz darauf, auch wissenschaftliche Artikel kompetent übersetzen zu können. Wir übersetzen verständlich und preiswert. Und gerade wissenschaftliches Arbeiten setzt eine hohe Selbstdisziplin unserer staatlich anerkannten und gerichtlich beeidigten Übersetzer und Dolmetscher voraus. Darüber hinaus auch selbstständiges Arbeiten und Eigenverantwortung in allen Fragen der Übersetzung.
Selbstverständlich kennen wir uns auch mit Härtefällen aus. Elterliche Sorge ist ein Rechtsbegriff. Elterliche Sorge ist ein verfassungsrechtlich verankertes Elternrecht. Aber es bestehen auch Voraussetzungen für den vollständigen Entzug der Personensorge (Paragraph 1666a Abs. 1 BGB). Es ist nicht immer leicht, Übersetzungen mit persönlicher Distanz vorzunehmen. Dennoch werden alle Übersetzungen pflichtgemäß ausgeführt.
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