Übersetzer mit allgemeiner Vereidigung können Urkunden fürs Amt übersetzen. Dazu müssen sie eine staatliche Prüfung als Deutsch-Übersetzer ablegen und eine allgemeine Vereidigung haben. Übersetzer mit allgemeiner Vereidigung können eine Beglaubigung ausfertigen und damit Ihre Urkunde rechtsgültig machen, nachdem sie übersetzt wurde. Einige Deutsch-Übersetzer mit allgemeiner Vereidigung übersetzen freiberuflich. Das Büro mit allgemein beeidigten Übersetzern ist vor allem im Bereich der juristischen und notariellen Dokumente tätig. Die Übersetzer arbeiten viel für Gerichte. Übersetzer mit allgemeiner Vereidigung bedienen in der Regel einen festen Kundenkreis von Anwaltsbüros und Notaren sowie anderen Übersetzungsbüros, die selber nicht beglaubigen können. Da Beglaubigungen von Urkunden jedoch für das Amt unerlässlich sind, ist unser Übersetzungsservice sehr gefragt. Einige Übersetzer und Gerichtsdolmetscher sind zweisprachig tätig. Zu den Aufgabenbereichen eines Übersetzers mit staatlicher Prüfung als Deutsch-Übersetzer und allgemeiner Vereidigung gehört unter anderem die Übersetzung von Urteilen und ihre Beglaubigung. Dabei geht es weniger um Scheidungsurteile oder Urteile in Erbsachen. Da unsere Übersetzer mit allgemeiner Vereidigung vor allen Dingen für Anwaltsbüros tätig sind, erhalten wir Aufträge im Bereich Patentrecht, darunter Urteile zu Patentrechtsverletzungen. Patentrechte werden in einer global agierenden Welt immer wichtiger. Leider werden sie auch immer häufiger verletzt. Unsere Deutsch-Übersetzer mit allgemeiner Vereidigung (die für die ganzen Niederlande und auch für Deutschland gültig ist) arbeiten viel für die Gerichte Den Haag und Rotterdam. Andere Übersetzer mit staatlicher Prüfung und allgemeiner Vereidigung (die für den englischsprachigen Raum und auch für Deutschland arbeiten) sind beispielsweise für Gerichte in London tätig. Viele Patentrechtsverletzungen beruhen auf der widerrechtlichen Nutzung von Farb- und Geschmacksmustern, aber auch der Nutzung von Logos und Firmenzeichen. Die Urteile zu diesen Patentangelegenheiten, die oft im Bereich der Wirtschaft, gelegentlich auch im Bereich Handel, angesiedelt sind, umfassen in der Regel 11-12 Seiten. Unsere Übersetzer mit allgemeiner Vereidigung arbeiten sehr akkurat und dabei preisgünstig. Einige unserer Übersetzer haben ein Fernstudium für Jura an der Universität von Amsterdam und anschließend ein Studium für Niederländisch an der Staatlichen Universität Utrecht (RUU) absolviert. Neben der reinen Sprachwissenschaft sind also diese staatlich geprüften Deutsch-Übersetzer mit allgemeiner Vereidigung auch in der Rechtssprache versiert und wissen, worauf es ankommt. Die Übersetzung von Gerichtsurteilen erfolgt durch Übersetzer und Gerichtsdolmetscher mit allgemeiner Vereidigung, die sich in der betreffenden Materie gut auskennen. Einige Gerichtsurteile, die unsere Übersetzer mit allgemeiner Vereidigung übersetzen durften, betrafen autotechnische Urteile. Selbstverständlich ist es dazu erforderlich, sich nicht nur im Patentrecht, sondern auch in Autoberufen und neuen Technologien auszukennen. Dabei ist es sehr wertvoll, wenn die Übersetzer mit allgemeiner Vereidigung gleichzeitig als Berater in mehreren Abteilungen einer Stiftung tätig sind. Dabei handelt es sich um eine landesweite Organisation für Kfz-Technik. Denn gerade bei der Übersetzung von Gerichtsurteilen geht es mitunter um Millionenbeträge. Es ist also wichtig, dass unsere Übersetzer sehr kompetent und akribisch übersetzen. Eine derartig hochqualitative Übersetzung und Beglaubigung muss jedoch nicht teuer sein. Da Anwaltsbüros und Notare in der Regel sehr kritische Auftraggeber für Übersetzungen und Beglaubigungen sind, spricht gerade dieser Kundenkreis für die hohe Qualität unserer Übersetzer. Wenn Sie auf eine staatliche Prüfung als Deutsch-Übersetzer und eine allgemeine Vereidigung (fürs Amt) Wert legen, da sie eine Urkunde zum Beispiel für ein Standesamt übersetzen lassen möchten, so sind wir gerne für Sie preisgünstig da. Die Übersetzung von Geburtsurkunden erfolgt zu einem günstigen Pauschalpreis. Dieser bewegt sich je nach Übersetzungsbüro zwischen 15 und 25 € – bei Agenturen zwischen 65 und 75 €. Es erscheint daher offensichtlich, dass unsere Übersetzer mit staatlicher Prüfung und allgemeiner Vereidigung den Agenturen sehr große Konkurrenz machen. Allerdings haben wir auch einige sehr preiswerte Übersetzungsagenturen, die allgemein vereidigte Übersetzer an der Hand haben. Diese Übersetzer können manchmal zu einem Arbeitsteam zusammengeführt werden, wenn es zum Beispiel darum geht, ein 31-seitiges Urteil über Nacht zu übersetzen. Zu den wichtigsten Kunden gehören einige Auftraggeber für Übersetzungen in Österreich und der Schweiz. Diese Patentanwälte beauftragen uns mit der Übersetzung von Gerichtsurteilen und Expertisen. Sie schätzen dabei die großzügigen Rabatte unserer Übersetzer mit allgemeiner Vereidigung, die für beglaubigte Übersetzungen ab einem Umfang von zehn Seiten greifen. Nun möchte ich Ihnen eine Anekdote, eine lustige Anekdote, aus unserer Übersetzungspraxis erzählen: So ging es einmal darum, dass eine alte Dame ihr Testament ändern lassen wollte. Diese alte Dame hatte lange Zeit im Ausland gelebt und verfügte über mehrere Immobilien in Italien und Frankreich. Nachdem sie ihr Testament notariell geändert hatte, wollte sie zugleich eine Übersetzung ins Französische anfertigen lassen. Die Testamentsübersetzung ins Französische ergab sich aus dem Umstand, dass die alte Dame, damals 82 Jahre alt, einen jungen Geliebten hatte von etwa 34 Jahren. Einen Franzosen. Und diesen wollte sie mit ihrem Testament bedenken. Dabei scheute sie auch die Ausgabe von etwa 32 € nicht, um das Testament beglaubigt übersetzen zu lassen. Sie wollte, dass ihr Verehrer keinerlei Kosten aus dem Antritt der Erbschaft ziehen möge. In der Regel geht es jedoch um knallharte wirtschaftliche Interessen. Unsere Übersetzer mit allgemeiner Vereidigung, die im Patentrecht tätig sind, übersetzen Urteile und Dokumente, wie Gutachtern zu Patentrechtsverletzungen aus verschiedenen europäischen Sprachen. Darunter Englisch, Französisch, Deutsch, Niederländisch. Unsere Übersetzer haben eine staatliche Prüfung und allgemeine Vereidigung vorzuweisen. Darüber hinaus bieten sie einen äußerst preiswerten Übersetzungsdienst. Gerade in der heutigen Zeit wenden sich viele Privatkunden, aber auch Kunden aus der Wirtschaft aus finanziellen Gründen direkt an den Übersetzer mit allgemeiner Vereidigung, da dadurch Vermittlungsgebühren entfallen. Der Direktkontakt mit den staatlich geprüften Übersetzern, die eine allgemeine Vereidigung besitzen, hat natürlich auch den Vorteil, dass Abreden vertraulich unter vier Augen geführt werden können. Eine große Stärke und Schnelligkeit besitzen unsere Übersetzer mit allgemeiner Vereidigung in der Übertragung von Geburtsurkunden und Heiratsurkunden für deutsche Ämter. Da die Urkunden in der Regel recht gleichartig aufgebaut sind, können sie das Layout früherer Dokumente mühelos übernehmen und geben in die allgemeine Formatvorlage nur noch die Angaben, wie Name, Vorname, Geburtsort, Geburtsdatum usw. ein. Das spart Zeit und für Sie Übersetzungskosten und Beglaubigungskosten. Daher sind unsere beglaubigten Übersetzungen von Urkunden auch so preisgünstig. Was versteht man unter einem Übersetzer mit allgemeiner Vereidigung? Die allgemeine Vereidigung wird erst dann erteilt, wenn ein Übersetzer seine Abschlussprüfung, beispielsweise von einer Universität, vorlegen kann. Darüber hinaus muss er dann die staatliche Prüfung, wie zum Beispiel als Deutsch-Übersetzer oder Niederländisch-Übersetzer ablegen. Schließlich erhält er nach Bestehen dieser Hürden ein Siegel vom zuständigen Amtsgericht, das ihn allgemein vereidigt und dadurch ermächtigt, Urkunden zu beglaubigen. Wenn Sie mit unseren Übersetzern, die eine allgemeine Vereidigung vom Gericht besitzen, Kontakt aufnehmen wollen, so können Sie das Formular nutzen. Dieses Formular dient als allgemeiner E-Mail-Verteiler und erreicht mehrere Übersetzer mit staatlicher Prüfung und allgemeiner Vereidigung, die Ihre Dokumente dann sachgerecht übersetzen und auf Wunsch beglaubigen können. Damit Sie in finanzieller Hinsicht auf der sicheren Seite sind, geben die Übersetzer vorab ihren Preis für die beglaubigte Übersetzung der Urkunde an. Im Falle eines Gerichtsbeschlusses ist es erforderlich, die Seitenanzahl und die Punktgröße der Schrift anzugeben, damit eine genaue Kalkulation des Übersetzungspreises erfolgen kann. Bitte geben Sie stets auch an, wie viele beglaubigte Abschriften Sie benötigen. Wir freuen uns bereits auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen und verbleiben mit freundlichen Grüßen.
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