Übersetzung von Unterlagen für die Einbürgerung mit Beglaubigung – preiswert und schnell
Unser Übersetzungsbüro hilft Ihnen dabei, die Unterlagen, die für Ihren Antrag auf Einbürgerung erforderlich sind, in die deutsche Sprache zu bringen. Denn damit Ihr Antrag auf Einbürgerung reibungslos bearbeitet werden kann, müssen Sie verschiedene Unterlagen im Einbürgerungsamt einreichen. Folgende Unterlagen müssen nicht übersetzt werden: Ihre Aufenthaltsbescheinigung. Diese erhalten Sie in einer Informationsstelle, die man Bürgerbüro nennt, im Rathaus Ihrer Stadt. Da diese Bescheinigung bereits auf Deutsch ausgestellt wird, benötigen Sie hierfür keine beglaubigte Übersetzung.
Die Unterlagen aus Ihrem Herkunftsland, die Sie bei der Einbürgerungsbehörde einreichen sollen, müssen in der Regel in zwei Sprachen vorliegen.
Dabei können die Unterlagen für die Einbürgerung von Kreis zu Kreis oder Stadt zu Stadt abweichen.
Preiswerte Übersetzung von Unterlagen für die Einbürgerung mit Beglaubigung
Suchbegriffe: Geburtsurkunde Afar-Deutsch, Heiratsurkunde Chinesisch-Deutsch oder Buch der Familie aus dieser oder einer anderen Ausgangssprache als Chinesisch, Geburtsurkunden der Kinder Chinesisch-Deutsch, ggf. Scheidungsurteil, preiswerte Übersetzung von Einbürgerungsunterlagen, Dokumente für die Einbürgerung mit Beglaubigung aus dem Bulgarischen ins Deutsche, Zeugnisse und Nachweise, Sterbeurkunde mit Beglaubigung, Bulgarisch-Deutsch, beglaubigte Übersetzung von Bescheinigungen über besuchte Sprachkurse, Schulbescheinigung, Unterlagen Türkisch-Deutsch, handgeschriebener Lebenslauf Französisch-Deutsch, Geburtsurkunde Englisch-Deutsch, Papiere Türkisch-Deutsch, Heiratsurkunde oder Buch der Familie, Dokumente Afar-Deutsch, Geburtsurkunde des Kindes Samoanisch-Deutsch, Scheidungsurteil Englisch-Deutsch, Zeugnisse und Nachweise Französisch-Deutsch, Sterbeurkunde mit Beglaubigung Chinesisch-Deutsch, Bescheinigungen über besuchte Sprachkurse Englisch-Deutsch, Schulbescheinigung Bulgarisch-Deutsch, handverfasster Lebenslauf Chinesisch-Deutsch und viele weitere Fremdsprachen.
Wir übernehmen neben den Übersetzungsarbeiten auch das Dolmetschen von Beratungsgesprächen mit dem zuständigen Beamten. Dabei achten unsere Dolmetscher darauf, Missverständnisse, Unklarheiten und damit Verzögerungen bei der Bearbeitung durch die Behörde zu vermeiden. Unsere mehrsprachigen Dolmetscher und Übersetzer begleiten Sie zur Behörde und helfen Ihnen mit einer preiswerten Übersetzung der Unterlagen. Für die Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft und die Einbürgerung geht es zunächst erst einmal um die Frage, welche Unterlagen werden in deutscher Sprache benötigt?
Wenn es sich um eine Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG handelt, benötigen Sie die Übersetzung einer Kopie Ihres Ausweises. Darüber hinaus eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde sowie eine beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde des Kindes oder der Kinder, falls sie welche haben. Wenn Sie verheiratet sind, benötigen Sie für die Einbürgerung auch eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Heiratsurkunde oder Ihres Familienbuchs. Sollten Sie geschieden sein, dann benötigen Sie für die Einbürgerung auch eine beglaubigte Übersetzung Ihres Scheidungsurteils.
Darüber hinaus müssen Sie aktuelle Einkommensnachweise der letzten drei Monate, bei Selbstständigkeit einen Einkommensteuerbescheid sowie eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung der letzten drei Monate vorlegen. Für die Einbürgerung sind auch folgende Unterlagen wichtig: Nachweise und Bescheinigungen über besuchte Sprachkurse sowie Zeugnisse und Nachweise über einen Schulbesuch in Deutschland oder an ausländischen Schulen, Kursbescheinigungen zu Deutsch als Fremdsprache. Eventuell benötigen Sie eine Schulbescheinigung Ihres Kindes. Deutsche Schulbescheinigungen brauchen nicht übersetzt werden. Denn sie liegen bereits in deutscher Ausfertigung vor.
Welche Gebühren entstehen seitens der Behörde, wenn Sie eingebürgert werden wollen?
Der Betrag geht aus der Einverständniserklärung hervor. Im Januar 2015 betrug die aus der Erklärung hervorgehende Gebühr 255 € bzw. 51 € für Kinder, die mit eingebürgert werden sollen.
Es gibt verschiedene Arten von Einbürgerungen: neben der bereits beschriebenen Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG gibt es auch noch die Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG. Bei dieser müssen zusätzlich folgende Unterlagen eingereicht werden: ein handgeschriebener Lebenslauf. Der handgeschriebene Lebenslauf kann zunächst erst einmal von einem deutschen Muttersprachler auf Inhalt und Ausdruck überprüft werden. Dieses Lektorat kann ebenfalls von Übersetzern, aber auch von zweisprachigen Lektoren preiswert vorgenommen werden.
In Einzelfällen müssen auch Sterbeurkunden mit Beglaubigung übersetzt werden.
Alle Unterlagen, die Sie für Ihre Einbürgerungen benötigen, werden Ihnen bei Ihrem Beratungsgespräch in ihrer Einbürgerungsbehörde erläutert. Da diese Unterlagen, vor allem Urkunden, der Behörde in ihrer Heimatsprache und in deutscher Sprache vorliegen müssen, benötigen Sie einen guten und preiswerten Übersetzer, der beglaubigt übersetzen kann.
Die wichtigste Einbürgerungsunterlage für den Antrag auf die deutsche Staatsangehörigkeit ist die Geburtsurkunde. Diese Geburtsurkunde muss zusammen mit einer Übersetzung mit Beglaubigung vorgelegt werden. Häufig geht es nur um knapp über 100 Wörter. Für die Übersetzung mit Beglaubigung einer Geburtsurkunde kann das Original eingescannt oder auch fotografiert werden und dann als PDF-Datei zugesandt werden. Bitte fragen Sie einfach den Übersetzer, was eine Übersetzung kosten würde. Fragen Sie auch, bis wann der Übersetzer die Übersetzung und Beglaubigung erstellen könnte.
Wenn Sie einen Übersetzer gefunden haben, der die Übersetzung Ihrer Unterlagen für die Einbürgerung in die Bundesrepublik Deutschland mit Beglaubigung preiswert und schnell erledigt, können Sie mit dem Übersetzer alles direkt in Ihrer Muttersprache klären.