Die EN-Norm des Übersetzens versucht, Kriterien zur Qualitätssicherung beim Übersetzen europaweit einzuführen. Seit Ende der achtziger Jahre existiert die europäische Qualitätsnorm für Übersetzungsdienstleistungen (EN 15038). Sie gilt ausschließlich für das Übersetzen. Der Schwerpunkt dieser ISO-Norm liegt auf dem Projektmanagement und weniger auf dem Übersetzungsprozess selbst.
Die Norm enthält zahlreiche Bestimmungen, die für die translatorische Welt entwickelt wurden. Sie gelten für freiberufliche Übersetzer und Übersetzungsunternehmen (Übersetzungsbüros und Übersetzungsagenturen). Die ISO-Norm wurde in gemeinsamer Zusammenarbeit von denjenigen geschaffen, die Übersetzungen anfertigen (also den einzelnen Übersetzern und den Übersetzungsbüros), aber auch von jenen, die den Übersetzern ein zuhause geben, wie den Übersetzerverbänden, aber auch von Hochschulen und Universitäten, die Übersetzer ausbilden und schließlich von den Kunden der Übersetzungsbüros und letztlich den Normungsorganisationen selbst. Das Besondere an der europäischen Qualitätsnorm für Übersetzungsdienstleistungen (EN 15038) ist, dass diese entgegen anderer ISO-Normen, die europaweit gelten, speziell auf das Übersetzen zugeschnitten sind. Und dabei insbesondere auf die Qualitätsnorm für Übersetzungsdienstleistungen. Die ISO-Norm legte zunächst bestimmende allgemeine Richtlinien fest, die dann an die Bedürfnisse der Übersetzungsindustrie angepasst wurden und dadurch spezifische rechtliche Linien für Übersetzungsbüros enthält, die unter EN 15038 zertifiziert sind, und dadurch von diesen Übersetzungsunternehmen befolgt werden müssen.
Im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens für Dienstleistungen, in diesem Fall der Sprachdienstleistungen, wurden die Pflichten aller an einer Übersetzung Beteiligten festgelegt. Einerseits regeln diese sowohl Anforderungen an den Sprachendienstleister (der sich dazu verpflichtet, nach dem Vier-Augen-Prinzip beim Realisieren einer Übersetzung vorzugehen), anderseits reguliert diese Norm auch Mitwirkungspflichten des Kunden (was neu ist).
Aus den bisher geltenden Normen wurde nun in Zusammenarbeit mit anerkannten Organisationen eine einheitliche Norm für Übersetzungsdienstleistungen in den verschiedenen europäischen Ländern geschaffen, welche die bis dahin geltenden landeseigenen Normen ersetzt. Da diese Norm in 29 Ländern gilt, werden Übersetzungsdienstleistungen und ihre Qualität ab sofort messbar.
Besonders Anbieter von Handbuchübersetzungen, Bedienungsanleitungsübersetzungen und Versuchsaufbauübersetzungen standen ab jenem Zeitpunkt vor der Alternative, die eigene Übersetzungsagentur um Lektoren zu erweitern oder als Einzelanbieter von Übersetzungen (Alleinübersetzer) nur noch bloßer Zulieferer der Agenturen zu sein. Es erfolgte eine Polarisierung.
Ende der achtziger Jahre wurden die ländereigenen Normen ersetzt und zwar durch die EN 15038. Die dadurch ersetzten Normen, wie die österreichische ÖNORM D 1200 umfasste sowohl Übersetzungs- und Dolmetscherdienstleistungen als auch die Dienstleistungsanforderungen. Sie gilt nun nicht mehr. Die österreichische ÖNORM D 1200 definierte die vertraglichen Rahmenbedingungen für Übersetzungs- und Dolmetscherdienstleistungen. Auch diese gilt nunmehr nicht mehr. Die deutsche Norm DIN 2345 wurde durch die EN 15038 ersetzt. Die deutsche Norm DIN 2345 regelte Übersetzungsdienstleistungen, Verträge sowie Arbeitsprozesse. Dabei handelte es sich um die umfangreichste europäische Norm überhaupt, allerdings war keine Zertifizierung vorgeschrieben. Sie hatte somit Selbstverpflichtungscharakter.
Mit der derzeitigen Zertifizierungspflicht für Übersetzungsunternehmen, die das DIN-EN-Verbandszeichen tragen möchten, ist nun eine neue Komponente hinzugekommen. Die bisherigen Normen bezogen sich allgemein auf den Übersetzungsprozess selbst und nicht auf das Endprodukt dieses Prozesses. Die DIN EN 15038 (die europäische Qualitätsnorm für Übersetzungsdienstleistungen) wurde vom europäischen Komitee für Normung (CEN) im April 2006 angenommen. Die Norm ist mit dem Ziel entworfen worden, diese Norm auf alle Übersetzungsunternehmen anwendbar zu machen. Man stimmte zunächst mit den Vorschlägen der Delegationen verschiedener nationaler Normungsorganisationen darin überein, dass auch freiberufliche Übersetzer einbezogen werden sollten. Die quasi Regelung sieht jedoch heute anders aus. Durch zahlreiche Muss- Bestimmungen ist sie für Einzelübersetzer schwerer einzuhalten als für Übersetzungsbüros. Da über die Norm nationale Ausschüsse berieten, ist es sinnvoll, einen Blick auf die Zusammensetzung jener Ausschüsse zu werfen: Jene bestanden aus Übersetzungsunternehmen, freiberuflichen Übersetzern, Übersetzerverbänden, Hochschulen, Verbraucherverbänden und Softwareunternehmen (die im TM-Segment tätig sind), Behörden und insbesondere Organisationen, die für die Zertifizierung zuständig sind.
Da die in den Ausschüssen tätigen Softwareunternehmen jedoch insbesondere solche Unternehmen waren, welche Anwendungssoftware für Übersetzer entwickeln (unter anderem TM, d.h. Translation Memories), bewegte sich der Schwerpunkt nun auf die Infrastruktur hin und dabei insbesondere die technischen Ressourcen der Übersetzungsunternehmen. Es war eine Bewegung weg von der Übersetzung selbst hin zum Qualitätsmanagementsystem und Projektmanagement. Dies bedeutet, dass der Übersetzer selbst, sein Fachwissen und Können in den Hintergrund tritt und die Technik sozusagen das Korsett für die Übersetzung bildet. Dabei ist Übersetzen ein doppelt gebundener Vorgang (mit Bindung an die Ausgangssprache und Bindung an die Zielsprache und an die Regeln dieser beiden Sprachen).
Besonders der Abschnitt, der die Beziehung zwischen dem Übersetzungskunden und dem Übersetzungsdienstleister regelt, ist von äußerster Wichtigkeit für die Qualitätssicherung. Dem wird nun endlich mit der neuen Norm Rechnung getragen. Denn Qualitätssicherung beim Übersetzen beginnt bereits bei der Anfragenbearbeitung und der Einschätzung der Durchführbarkeit einer Übersetzung. Die weiteren Abläufe gestalten sich wie bei den früheren Normen, die mit der neuen Norm außer Kraft gesetzt worden.
Was ebenfalls gut an der neuen Norm (EN 15038) ist: Gerade im Bereich der Übersetzung englischsprachiger Dokumentationen, die in zahlenreiche europäische Sprachen übersetzt wurden, griffen zum Beispiel italienische oder spanische Normen. Dies ist nun anders. Und genau hier liegt auch die Stärke der neuen Norm. So wurden die Arbeitsprozesse für die Erbringung von Übersetzungsdienstleistungen europaweit genau definiert: das Management von Übersetzungsprojekten, ihre Vorbereitung, alle administrativen, technischen und sprachlichen Aspekte beim Übersetzungsprozess. Der Übersetzungsprozess selber, die Übersetzungspreise als solche und die Nachprüfung dieser Übersetzung durch den Übersetzer selbst, aber auch das Korrekturlesen – ein sehr wichtiger Punkt, der allgemeinhin als Vieraugenprinzip beschrieben wird. Meist kommen jedoch weitere Augen hinzu, denn die Übersetzung wird nun einer fachlichen Prüfung im Unternehmen selbst unterzogen. Dies ist die Mitwirkungspflicht des Kunden.
Zurück im Übersetzungsunternehmen: Es erfolgt die Einarbeitung der Anmerkungen in den Korrekturfahnen und abschließend die Freigabe der fertigen Übersetzung.
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