Beglaubigte Urkundenübersetzungen werden häufig sehr rasch benötigt. Hier finden Sie gerichtlich vereidigte Übersetzer, die preiswert und zuverlässig Übersetzungen beglaubigt ausstellen – auch wenn es eilt. Die beglaubigten Übersetzungen werden zur Einreichung bei offiziellen Stellen, wie zum Beispiel Standesämtern, Schulbehörden und Konsulaten benötigt. Wir übersetzen und beglaubigen rechtliche Dokumente und Verträge aus dem Englischen und Finnischen, fertigen beglaubigte Übersetzungen von offiziellen Mitschriften an, die vom Hebräischen ins Deutsche übersetzt werden müssen. Dazu stehen Ihnen sehr viele vereidigte Übersetzer und Übersetzerinnen zur Auswahl, die amtliche (beglaubigte) Übersetzungen von Urkunden anfertigen können. Dazu zählen alle Einwanderungspapiere wie Geburtsurkunden, polizeiliche Führungszeugnisse, Schulzeugnisse, aber auch Diplome und Ausbildungsnachweise. All diese Dokumente werden durch die beglaubigte Übersetzung zu einem amtlichen und damit rechtsgültigen Dokument. Egal, ob es um die beglaubigte Übersetzung von Einwanderungs- bzw. Auswanderungspapieren geht oder nur um die Dokumente für einen Au-pair-Aufenthalt in Australien, unsere englischsprachigen vereidigten Übersetzer fertigen für Sie „certified translations“ an. Wir übersetzen und beglaubigen alle Arten von persönlichen Urkunden, darunter Adoptionspapiere, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden sowie Sterbeurkunden. Am häufigsten werden amtliche Urkunden vom Französischen ins Deutsche oder vom Englischen ins Deutsche benötigt. Neben beglaubigten Übersetzungen von Geburtsurkunden werden in der Regel Zeugnisse zur Übersetzung angefragt. Dabei zählt auch bei einer vereidigten Übersetzung immer der Preis. Die Abrechnungsmodalitäten für eine Heiratsurkunde können beispielsweise in einem Pauschalpreis bestehen oder in einem Wortpreis und dem Preis für den Stempel. Denn beglaubigte Übersetzungen sind Urkundenübersetzungen mit Brief und Siegel. Zu den größeren Aufträgen unter den beglaubigten Übersetzungen gehören Testamente. Beglaubigte Übersetzungen des letzten Willens sind Urkunden, die den Nachlass regeln. Aufgrund der immer stärker werdenden Globalisierung werden Testamentsübersetzungen aus dem Griechischen ins Deutsche angefragt, aber auch aus dem Italienischen ins Deutsche oder aus dem Französischen ins Deutsche.
Unter den Urkundenübersetzungen finden sich auch zahlreiche Zeugnisübersetzungen und Übersetzungen von Diplomen. Zeugnisse und Diplome werden benötigt, wenn ausländische Studenten oder Universitätsabsolventen nach Deutschland kommen um eine fundierte universitäre Ausbildung zu erhalten oder nach einer solchen einen gut bezahlten Arbeitsplatz anstreben. Zu den beglaubigten Übersetzungen im Schulbereich gehören beglaubigte Schulzeugnisse, beglaubigte Gymnasialzeugnisse und beglaubigte Hochschulzeugnisse. Unsere Urkundenübersetzer werden aber auch für die fremdsprachliche Übersetzung von Arbeitspapieren und Arbeitszeugnissen benötigt. Diese werden für die neuen Arbeitgeber in stilsicherem Bewerbungsenglisch oder Bewerbungsdeutsch erstellt. Während die Lebensläufe und Bewerbungsschreiben, darunter auch die Anschreiben nicht beglaubigt werden müssen, sind Zeugnisse, die beispielsweise in Portugal ausgestellt wurden, vom Portugiesischen ins Deutsche zu übersetzen und zu beglaubigen. Urkundenübersetzungen werden von gerichtlich vereidigten oder beeidigten Übersetzern ausgefertigt. Beispiele für Übersetzungen, die unsere Urkundenübersetzer preislich attraktiv anfertigen können:
All diese Urkundenübersetzungen bedürfen der sorgfältigen Bearbeitung durch gerichtlich vereidigte Übersetzer, die mithilfe eines Siegelabdrucks Übersetzungen beglaubigen können und damit Urkunden auch in der Übersetzung legalisieren.
In den vorgenannten Sprachen gelten besondere Anforderungen an die Urkundenübersetzer, wenn es um die Beibringung der erforderlichen Ehefähigkeitsbelege geht. Ehefähigkeitsbescheinigungen und Dokumente sowie Urkunden dürfen nicht fremdübersetzt sein und dann lediglich vom allgemein beeidigten Übersetzer mit dem Siegel beglaubigt werden.
Die unterschiedlichen Bezeichnungen für den Urkundenübersetzer in Deutschland, wie gerichtlich vereidigter Übersetzer, gerichtlich beeidigter Übersetzer, gerichtlich ermächtigter Übersetzer haben sich historisch entwickelt aufgrund des föderalistischen Charakters der Bundesrepublik Deutschland. In der Praxis bedeutet dies allerdings, dass jeder Urkundenübersetzer (ob ermächtigt/beeidigt/vereidigt/öffentlich bestellt oder ermächtigt) ausländische Dokumente in die deutsche Sprache übersetzen und beglaubigen kann. Dabei gilt der Siegelabdruck des Urkundenübersetzers in Hamburg genauso viel wie in München. Beglaubigte Übersetzungen dürfen in Deutschland von entsprechend ausgebildeten Übersetzern ausgefertigt werden, die durch ein Studium oder eine staatliche Prüfung nachgewiesen haben, dass sie über die entsprechenden Sprachkenntnisse verfügen und die von einem Gericht für einzelne oder mehrere Sprachen allgemein ermächtigt oder öffentlich bestellt oder beeidigt oder vereidigt wurden sind. Im Ergebnis entstehen Urkundenübersetzungen, d.h. Dokumente mit Beglaubigung, die für deutsche Ämter oder deutsche Schulbehörden benötigt werden.
Um ganz sicher zu gehen, müssen Sie auf dem entsprechenden Standesamt nachfragen. Nur so können Sie Ärger mit Behörden vermeiden und auf Nummer sicher gehen. Von einigen Standesämtern in Berlin ist uns bekannt, dass sie auch englische Dokumente akzeptieren. Für kleinere Standesämter gilt jedoch, dass sie nur Urkunden in beglaubigter Übersetzung annehmen. Bitte fragen Sie zur Sicherheit immer bei ihrem Standesamt nach. Jeder Urkundenübersetzung zeichnet sich durch Vollständigkeit und Richtigkeit aus. Die Urkundenübersetzer müssen das ihnen vorliegende Dokument vollständig und genau übersetzen. Dabei dürfen keine Zusätze, auch nicht in Klammern und auch keine Vermerke am Rand, weggelassen werden. Darüber hinaus muss sich eine Urkundenübersetzung bis hin zur Interpunktion am fremdsprachlichen Text orientieren. Auch hinsichtlich der Druckanordnung und des Schriftbildes muss der Urkundenübersetzer die ihm zur Übersetzung überlassene Urkunde möglichst getreu nachbilden. D.h., sowohl Druckanordnung als auch Schriftbild müssen räumlich dem Originaltext angeglichen werden, da damit ein Vergleich zwischen dem Ausgangstext und der Übersetzung durch Amtspersonen erleichtert wird. In der Regel sind die Angestellten oder Beamten in den Ämtern nicht der Sprache mächtig, und durch eine optisch einwandfreie Anordnung wird die Vergleichbarkeit erleichtert und Rückfragen vermieden.
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