Übersetzungen -
kompetent und preiswert

Sie möchten ein Dokument mit Apostille (Überbeglaubigung) übersetzen lassen? Wir helfen Ihnen gerne!

Wir übersetzen Urkunden mit Legalisierung oder Apostille nach dem Haager Übereinkommen. Unsere gerichtlich beeidigten Übersetzer sind dazu befugt, die Übersetzung einer Apostille vorzunehmen. Diese so genannte Überbeglaubigung kann beispielsweise dann erforderlich sein, um eine in Deutschland erstellte Urkunde im Ausland verwenden zu können. Unsere Übersetzer sagen Ihnen gerne, wann es erforderlich ist, die Übersetzung der Urkunde mit der Überbeglaubigung versehen zu lassen.

Bitte wählen Sie zunächst die Sprachrichtung aus

Ausgangssprache:

Zielsprache:

Beschreiben Sie nun bitte kurz, was übersetzt werden soll

Wichtig sind dabei folgende Angaben:

Beispieltext

Sofern möglich, bitten wir Sie, noch einen kurzen Abschnitt des zu übersetzenden Textes einzu­geben, damit unsere Übersetzer sehen, worum es geht.