Mehrsprachiges Übersetzungsbüro für Reklamationen, das sich durch kleine Preise auszeichnet
Wir sind ein mehrsprachiges Übersetzungsbüro, das sich durch Qualität und ganz besonders kleine Preise auszeichnet. Reklamationsschreiben begegnen uns auf Schritt und Tritt, sowohl im privaten Alltag als auch im Geschäftsverkehr. Wir übersetzen Reklamationen rasch und günstig. Wir sind ein günstiges Übersetzungsbüro, das mehrsprachig arbeitet. So bieten wir Übersetzungen zwischen Deutsch und Türkisch, Deutsch und Englisch, Deutsch und Serbisch, Deutsch und Kroatisch aber auch Deutsch Japanisch, Deutsch Vietnamesisch und Deutsch Thailändisch an. Diese Sprachkombinationen können wir zu besonders günstigen Konditionen anbieten. Für Übersetzungskunden, die Reklamationen übersetzen lassen möchten, ist das sehr günstig. Unsere kleinen Preise ergeben sich daraus, dass wir uns auf den wirtschaftlichen Geschäftsverkehr und Geschäftskorrespondenz spezialisiert haben. Reklamationen und ihre Übersetzung sowie der Deutsch-Englische Schriftverkehr mit Anwälten sind für uns Routine. Unser Übersetzungsbüro übersetzt beispielsweise Reklamationen im Bereich Möbelherstellung, aber auch Reklamationen infolge von Lieferverzug. Gerade die heutigen Warenströme nehmen manchmal den Weg über den halben Globus. Dennoch ist eine rechtzeitige Lieferung zwischen Geschäftspartnern entscheidend. Denn sonst würde der andere ebenfalls in Verzug geraten. In solchen Fällen, wo Mängel, oder andere Abweichungen auftreten, kommt es zu Reklamationen. Und diese in mehreren Sprachen benötigten Reklamationen übersetzen wir. Unser Übersetzungsbüro ist an sieben Tagen besetzt. Sie erreichen uns bis Mitternacht. Kundenfreundlichkeit und Mehrsprachigkeit sind für unser Übersetzungsbüro eine absolute Selbstverständlichkeit, denn was wäre unser Übersetzungsbüro ohne unsere Kunden. Als Übersetzungsbüro übersetzen wir natürlich auch Tipps, wie Sie richtig reklamieren. Wir helfen Ihnen als Übersetzer dabei, Ihre Rechte als Kunde wirkungsvoll durchzusetzen. Bei Reklamationen und ihrer Übersetzung geht es immer um den Kaufzeitpunkt: Innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Kauf bzw. nach der Übergabe der Kaufsache an den Kunden muss der Verkäufer im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsrechte (in Deutschland) für die Mangelfreiheit der Ware einstehen. Wenn also eine Ware innerhalb der ersten sechs Monate einen Mangel zeigt, so wird vermutet, dass dieser schon von Anfang an bestand. In diesem Fall ist der Käufer dafür verantwortlich, diesen zu beheben. Später muss der Käufer nachweisen, dass die Sache bereits beim Kauf defekt war oder der Fehler innewohnend war.
Unser Übersetzungsbüro arbeitet sowohl im schriftlichen Bereich, als auch im mündlichen Bereich zu kleinen Preisen. Im mündlichen Bereich stellen wir Dolmetscher, die rechtsbewandert sind. Im schriftlichen Bereich übersetzen wir Reklamationen. Defekte Ware wird in der Regel schriftlich reklamiert. In einem Brief oder per E-Mail geht es darum, die aufgetretenen Mängel möglichst genau zu beschreiben. Wir sind ein mehrsprachiges Übersetzungsbüro für Reklamationsschreiben, das sich durch kleine Preise auszeichnet.
Wer im Geschäft mündlich reklamiert, sollte eine Notiz über das Gespräch anfertigen: Name des Gesprächspartners, Datum, Reklamationsgründe und das Ergebnis des Gesprächs sind dabei festzuhalten. Aber bereits an diesen Punkten hapert es. Daher macht unser Übersetzungsbüro Sie auf diese Punkte hiermit aufmerksam. Denn nur wer richtig reklamiert, bekommt Recht. Bei der Übersetzung von Reklamationen geht es immer um die Gewährleistungsfrist. Der Kunde muss dem Verkäufer immer eine Frist setzen. In dieser Frist soll die Ware entweder repariert oder durch ein neues Produkt ersetzt werden. Ein Zeitraum zwischen einer und zwei Wochen ist dabei in den meisten Fällen angemessen. Unser Übersetzungsbüro kann Reklamationen innerhalb von ein bis zwei Tagen übersetzen. Die mehrsprachige Übersetzung von Reklamationen zielt darauf ab, international Reparaturversuche durchzusetzen oder, sofern diese nicht erfolgreich sind, eine Ersatzlieferung zu veranlassen.
Übersetzungsbeispiel aus einer Broschüre der Verbraucherzentrale:
Wenn sowohl Reparaturversuche scheitern als auch die Ersatzlieferungen wiederum defekt sind, kann der Kunde weitere Rechte geltend machen. So kann er beispielsweise vom Vertrag zurücktreten oder aber den Kaufpreis mindern.
Unser mehrsprachiges Übersetzungsbüro kennt sich bei der Unterscheidung zwischen erheblichen Mängeln und unerheblichen Mängeln gut aus. Unsere Übersetzer sind formulierungsstark und übersetzen stilsicher.