Apostille (Überbeglaubigung) übersetzen
Wir übersetzen Urkunden mit Legalisierung oder Apostille nach dem Haager Übereinkommen. Unsere gerichtlich beeidigten Übersetzer sind dazu befugt, die Übersetzung einer Apostille vorzunehmen. Diese so genannte Überbeglaubigung kann beispielsweise dann erforderlich sein, um eine in Deutschland erstellte Urkunde im Ausland verwenden zu können. Unser Übersetzungsbüro sagt Ihnen gerne, wann es erforderlich ist, die Übersetzung der Urkunde mit der Überbeglaubigung versehen zu lassen. Wir übersetzen Urkunden mit Apostille beispielsweise ins Französische, Englische, Dänische, Norwegische und Schwedische mit Beglaubigung – samt Apostille. Diese Apostille oder Überbeglaubigung ist ein zusätzlicher Beglaubigungsvermerk, der sich auf die Unterschrift bezieht. Die Apostille wird für Staaten erteilt, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind. Alle anderen Urkunden werden mit dem Legalisierungsvermerk versehen. Wir bieten die beglaubigte Übersetzung von Beidem an, d. h., wir übersetzen beide Formen der Überbeglaubigung, d. h. die Legalisierung und die Apostille durch gerichtlich vereidigte Übersetzer. Dadurch sind diese Übersetzungen amtlich.
Wir übersetzen mit Beglaubigung notarielle Urkunden, Urteile mit Ausfertigungsvermerk und Rechtskraftvermerk. Häufige Übersetzungen, die mit Überbeglaubigung benötigt werden, sind auch Handelsregisterauszüge. Selbstverständlich werden diese durch unsere beeidigten Übersetzer durchgeführt. Unsere Übersetzer übersetzen und beglaubigen verschiedene Dokumente für Behörden. Zu diesen Urkunden gehören beispielsweise Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder auch Einbürgerungsurkunden. Wenden Sie sich bei allen Urkundenübersetzungen und amtlichen Übersetzungen nur an öffentlich bestellte und gerichtlich beeidigte Übersetzer, wie im Falle unseres Übersetzungsbüros. Bitte geben Sie auch Ihre Postanschrift an. Sie wird auf jeden Fall für die Rücksendung der beglaubigten Dokumente benötigt. Jede Art der Legalisierung oder Apostille erfordert die Übersetzung und Beglaubigung durch öffentlich bestellte und gerichtlich beeidigte Übersetzer. Die Angabe, in welchem Land die Urkunde verwendet werden soll, ist besonders wichtig, um den richtigen Übersetzer mit dem richtigen Siegelabdruck des entsprechenden Gerichtes bei dem der Übersetzer beeidigt wurde, zu kontaktieren.
Führungszeugnis für das Ausland übersetzen
Sie können ein Führungszeugnis für das Ausland mit Apostille übersetzen lassen und auch die Apostille bzw. Endbeglaubigung in amtlicher Übersetzung erhalten. Dies ist wichtig, da Behörden verschiedener ausländischer Staaten für die Anerkennung des Führungszeugnisses unterschiedliche Echtheitsbescheinigungen verlangen. Wenn Sie neben dem Führungszeugnis auch die beigefügte Apostille übersetzen und beglaubigen lassen, so wird damit die Echtheit des Führungszeugnisses beurkundet. Die Übersetzung der Apostille wird durch einen öffentlich bestellten und gerichtlich vereidigten Übersetzer ausgeführt. Die Apostille oder Überbeglaubigung stellt damit eine Endbeglaubigung dar. Somit wird auch das Führungszeugnis im Ausland in übersetzter Form anerkannt. Ob Sie im konkreten Fall eine Apostille, eine Überbeglaubigung oder eine Endbeglaubigung benötigen, hängt davon ab, in welchem Land das Führungszeugnis verwendet werden soll. Wir übersetzen Urkunden mit Echtheitsbescheinigung. Dies gilt für Geburtsurkunden, Scheidungsurkunden, Führungszeugnisse und ähnliche öffentliche deutsche Urkunden, die zur Verwendung im Ausland vorgesehen sind. Unsere beeidigten Übersetzer fertigen eine Beglaubigung der Apostille-Übersetzung etwa auf Französisch , auf Englisch, auf Russisch, Polnisch, auf Italienisch oder Spanisch an. Selbstverständlich aber auch auf Türkisch und Oromo.
Unsere Übersetzer haben Erfahrung im weltweiten Rechtsverkehr. Wenn Sie Ihre legalisierten Urkunden mit Apostille übersetzen lassen möchten, so erstellen wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag. Diese beglaubigte Übersetzung steht auch für ein Scheidungsurteil , eine Anmeldebescheinigung, eine Wohnsitzbestätigung oder Einbürgerungsurkunde zur Verfügung. Preiswert übersetzen wir weiterhin Sterbeurkunden mit Apostille und sonstige notarielle Urkunden. Diese beglaubigten Urkunden fertigen wir gerne aus und senden sie im Original mit Unterschrift und Siegelabdruck an Ihre Anschrift zu. Jedes Führungszeugnis, jede Einbürgerungszusicherung, die mit Apostille versehen ist, erfordert eine amtliche Übersetzung durch einen öffentlich bestellten und gerichtlich beeidigten Übersetzer. Wir helfen Ihnen gerne, wenn Sie im Ausland arbeiten, studieren oder heiraten möchten, und dafür Ihre Urkunden in der Fremdsprache benötigen. Gerne übersetzen wir auch Ihre Apostille mit Beglaubigung.
Wir arbeiten für Sie in Kassel, Kaufungen, Gudensberg, Melsungen, Marburg, Schwalmstadt, Homberg, Northeim, Eschwege oder Bad Arolsen sowie Korbach. Nach Sichtung der eingescannten Urkunden erhalten Sie umgehend einen Kostenvoranschlag.
Firmenservice für die Übersetzung von Registerauszügen mit Apostille
Unser Übersetzungsbüro bietet einen Expressservice für Firmenkunden. In der Regel übersetzen wir Registerauszüge mit Apostille in beglaubigter Form. Dieser Registerauszug ist ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR), welches beim Bundesamt für Justiz in Bonn als Spezialabteilung des Bundeszentralregisters geführt wird.
Wir sind ein Übersetzungsbüro, das weiß, wie wichtig Expressübersetzungen im Bereich der Wirtschaft sind. Denn damit Sie sich als Gewerbetreibender auf öffentliche Aufträge bewerben können, ist ein Registerauszug notwendig. Gerade wenn es um eine große internationale öffentliche Ausschreibung geht. Eine amtliche Ausfertigung des Registerauszugs mit Apostille übersetzen wir in legalisierter Form. Denn diese ist vergleichbar mit einem polizeilichen Führungszeugnis bei Privatpersonen. Unsere beglaubigten Übersetzungen sind auch für eine Überbeglaubigung vorgesehen.